Dokument A — Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Café als Geschäftskunde Fassung 1.0 · Stand: 26.07.2026
Diese Fassung trägt dieselbe Fassungsnummer wie Anlage 1, Anlage 2 und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Dokument B) samt deren Anlagen. Das gesamte Vertragswerk hat immer genau eine Fassungsnummer.
Ufuk Almali Berlepschstraße 142 14165 Berlin Deutschland
E-Mail: support@goodlifekarte.de Telefon: 0176 30733491 Steuernummer: [Steuernummer] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: [USt-IdNr., soweit erteilt]
Einzelunternehmen, kein Registereintrag. Im Folgenden „wir", „uns" oder „Anbieter".
Das Café oder der sonstige Gastronomiebetrieb, der Goodlifekarte nutzt. Im Folgenden „Sie" oder „Kunde". Ihre Firmendaten tragen Sie im Boss-Bereich ein; sie sind Bestandteil dieses Vertrags.
Diese Übersicht steht bewusst vor dem Vertragstext. Sie ersetzt ihn nicht — maßgeblich sind die Paragrafen —, aber Sie sollen die Preise gelesen haben, bevor Sie irgendetwas anklicken.
| Software je Standort und Monat | 39,00 EUR. Keine Einrichtungsgebühr, keine Mindestlaufzeit. |
| Erste 30 Tage | 0,00 EUR. In dieser Zeit gilt der Vertrag schon, nur ohne Entgelt. Danach bleibt der volle Funktionsumfang mindestens 7 weitere Tage erhalten. |
| Umsatzbeteiligung | 1,00 % vom Warenwert jeder Gastzahlung, die über die eingebaute Bezahlfunktion läuft — siehe Preisblatt (Anlage 2). |
| Trinkgeld | 0,00 %. Trinkgeld bleibt vollständig bei Ihnen. |
| Umsatzbeteiligung, solange Sie nichts zahlen | 0,00 %. Vor dem kostenpflichtigen Abschluss, in der entgeltfreien Zeit, bei Pause, bei Sperre und nach Vertragsende behalten wir nichts ein — die Online-Bestellung läuft trotzdem. |
| Zahlungen am Tresen | 0,00 %. Bar, EC, Karte und das Tresen-Kaffee-Abo sind nie betroffen. |
| Bei vollständiger Erstattung an den Gast | Wir erstatten unsere Beteiligung automatisch. Bei Teilerstattung und Rückbuchung auf Ihre Anzeige hin, binnen 14 Tagen. |
| Kündigung durch Sie | Jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, in Textform (zum Beispiel per E-Mail). Einen Kündigungsknopf gibt es in der Software nicht. |
| Zusätzlich | Die Gebühren von Stripe. Die berechnet Stripe Ihnen direkt, nicht wir. |
(1) Wir stellen Ihnen die Software Goodlifekarte zur Nutzung über das Internet bereit. Goodlifekarte ist eine digitale Stempelkarte für Ihre Gäste, mit Wallet-Karte, Aktionen, Online-Bestellung zur Abholung und weiteren Funktionen. Was genau enthalten ist, steht in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung).
(2) Sie mieten die Software. Sie erhalten kein Eigentum an ihr und keinen Quellcode. Auf diesen Vertrag finden die Vorschriften über die Miete entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(3) Diese Bedingungen gelten für die gesamte Vertragsbeziehung, einschließlich der entgeltfreien Zeit und einschließlich der Stufe 1 nach § 2 Absatz 2. Eigene Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen von Ihnen gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende. Mit Ihrer Bestätigung nach § 2 Absatz 3 bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB für Ihren Betrieb handeln und nicht als Verbraucher. Verbraucherschutzvorschriften finden auf diesen Vertrag deshalb keine Anwendung. Für das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Gästen gelten sie sehr wohl — siehe § 5.
(5) Alle Preise in diesem Vertrag sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Wie die Umsatzsteuer behandelt wird, steht in § 9.
(6) Zu diesem Vertrag gehören: diese Nutzungsbedingungen, Anlage 1 (Leistungsbeschreibung), Anlage 2 (Preisblatt) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Dokument B) mit ihren Anlagen. Bei Widersprüchen gilt in Datenschutzfragen Dokument B, in Preisfragen Anlage 2, im Übrigen diese Bedingungen.
(7) Es gibt nur ein Preisblatt. Das ist Anlage 2 zu diesem Vertrag. Es ist unter /preisblatt Ihrer Café-Adresse abrufbar (zum Beispiel [ihrcafe].goodlifekarte.de/preisblatt) und wird Ihnen vor dem Gespräch zugesandt. Andere Preisübersichten — auf unserer Internetseite, in Verkaufsunterlagen oder in einer Nachricht — sind Werbung und nicht Anlage 2.
(1) Zwei Stufen. Zuerst kommt ein Nutzungsvertrag ohne Entgelt zustande (Stufe 1). Erst später und nur durch eine eigene, zweite Erklärung von Ihnen entsteht die Pflicht, ein Entgelt zu zahlen (Stufe 2). Beide Erklärungen geben Sie im Boss-Bereich ab.
(2) Stufe 1 — der unentgeltliche Nutzungsvertrag. Der Nutzungsvertrag ohne Entgelt und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Dokument B) kommen zustande, sobald Sie im Boss-Bereich die Bestätigung nach Absatz 3 abgegeben und die Schaltfläche „Kostenlos starten" angeklickt haben. Erst danach schalten wir Ihr Café frei; erst ab der Freischaltung können Sie Gästekarten ausgeben. Vor Ihrer Bestätigung verarbeiten wir keine Daten Ihrer Gäste. Ohne Ihre Bestätigung schalten wir Ihr Café nicht frei.
(3) Ihre Bestätigung. Sie geben sie im Boss-Bereich ab. Sie setzen dort drei Häkchen, getrennt voneinander und keines vorangekreuzt:
Zusätzlich tragen Sie Ihren Namen ein. Ohne Namen ist keine Bestätigung möglich. Alle drei Dokumente können Sie auf diesem Bildschirm und danach jederzeit unter /vertrag, /avv und /preisblatt Ihrer Café-Adresse (zum Beispiel [ihrcafe].goodlifekarte.de/vertrag) lesen, herunterladen und speichern; auf Anfrage senden wir sie Ihnen zusätzlich in Textform zu. Ihre Eingaben können Sie vor dem Absenden prüfen und korrigieren.
(4) Was Stufe 1 für Sie bedeutet. Sie zahlen nichts, und wir behalten nichts ein. Sie gehen keine Zahlungsverpflichtung ein, weder heute noch für die Zukunft, und Sie müssen nichts kündigen, damit es dabei bleibt. Die übrigen Pflichten aus diesen Bedingungen gelten allerdings ab dem ersten Tag — insbesondere Ihre Mitwirkung (§ 13), Ihre Verantwortung für Nachrichten an Ihre Gäste (§ 14) und die Freistellung (§ 24). Im Gegenzug haben Sie ab dem ersten Tag denselben Schutz wie ein zahlender Kunde, insbesondere die Haftungsregelung des § 23 und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(5) Stufe 2 — die Entgeltpflicht. Die Pflicht, das Entgelt nach § 7 zu zahlen, entsteht mit Ihrer gesonderten Erklärung. Sie geben sie ab, indem Sie im Boss-Bereich auf der Abschluss-Seite
oder indem Sie uns diese Erklärung in Textform übermitteln, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Preisblatt (Anlage 2) und diesen Absatz. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Zugang Ihrer Erklärung, spätestens mit der ersten erfolgreichen Abbuchung des Entgelts. Nach Ihrer Erklärung werden Sie zur Einrichtung des Lastschriftmandats weitergeleitet.
(6) Was auf der Abschluss-Seite steht. Oberhalb der Schaltfläche stehen — sichtbar, nicht hinter einem Link — das Monatsentgelt, die Umsatzbeteiligung von 1,00 % vom Warenwert, der Hinweis, dass Trinkgeld und Zahlungen am Tresen davon ausgenommen sind, der Zahlungsweg, die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeit. Alle Dokumente können Sie dort abrufen, herunterladen und speichern. Ihre Eingaben können Sie vor dem Abschluss prüfen und korrigieren.
(7) Kein Einbehalt vor Ihrer Erklärung. Ihr Zugang wird erst nach Ihrer Erklärung nach Absatz 5 auf den Zustand „bezahlt" gesetzt; diese Umstellung nehmen wir von Hand vor. Die Umsatzbeteiligung nach § 8 greift ausschließlich in diesem Zustand. Vorher behalten wir nichts ein, auch dann nicht, wenn die Bezahlfunktion bereits genutzt wird.
(8) Protokoll. Zu jeder Bestätigung nach Absatz 3 und zu jeder Erklärung nach Absatz 5 halten wir fest: die Stufe (kostenlos oder kostenpflichtig), die Fassungsnummer der Ihnen angezeigten Dokumente, Ihren Namen, die Adresse Ihres Internetanschlusses (IP-Adresse) und den Zeitpunkt. Weitere Angaben speichern wir dabei nicht. Das dient dem Nachweis für beide Seiten. Auf Anfrage geben wir Ihnen den Protokolleintrag innerhalb von 14 Tagen in Textform heraus. Ändert sich die Fassungsnummer des Vertragswerks, fragen wir Sie erneut. Bis zu Ihrer erneuten Bestätigung gilt die Fassung weiter, der Sie zuletzt zugestimmt haben.
(9) Nach dem Abschluss sehen Sie die Bestätigung im Boss-Bereich. Die Dokumente in der Fassung, der Sie zugestimmt haben, bleiben unter den in Absatz 3 genannten Adressen abrufbar und speicherbar.
(10) Vertragssprache ist Deutsch.
(1) Wir stellen Ihnen Goodlifekarte während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Verfügung. Der Umfang ergibt sich aus Anlage 1.
(2) Sie erhalten eine eigene Internetadresse in der Form [ihrcafe].goodlifekarte.de. Diese Adresse und die Kennungen der Wallet-Karten gehören zu unserem System. Sie sind nicht übertragbar und gehen bei Vertragsende nicht auf Sie über. Was nach Vertragsende mit der Adresse geschieht, steht in § 19 Absatz 6.
(3) Wir betreiben die Software auf Servern innerhalb der Europäischen Union, derzeit in Frankfurt am Main. Jedes Café erhält eine eigene, getrennte Datenbank.
(4) Übergabepunkt der Leistung ist der Übergang der Daten in das Internet an unserem Server. Für Ihre eigene Internetverbindung, Ihre Endgeräte, Browser und Drucker sind Sie verantwortlich.
(5) Nicht geschuldet sind: Schulungen vor Ort, individuelle Programmierung, die Pflege Ihrer Speisekarte, die Erstellung Ihrer Rechtstexte, ein Kassensystem, ein Selbstbedienungs-Export Ihrer Daten, eine Kündigungsschaltfläche im Boss-Bereich und alles, was in Anlage 1 nicht genannt ist.
(6) Barrierefreiheit. Seit dem 28. Juni 2025 müssen Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern barrierefrei sein. Ausgenommen sind bei Dienstleistungen Kleinstunternehmen, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (§ 3 Absatz 3 BFSG). Die gastseitige Oberfläche ist bisher nicht auf die Anforderungen des BFSG geprüft. Prüfen Sie deshalb vor dem Einsatz der Online-Bestellung, ob die Ausnahme für Sie gilt. Gilt sie nicht, teilen Sie uns das mit: Wir sagen Ihnen dann binnen 30 Tagen in Textform, ob und bis wann wir die Anforderungen umsetzen. Setzen wir sie nicht innerhalb der von uns genannten Frist um, können Sie den Vertrag zu diesem Zeitpunkt außerordentlich kündigen; weitergehende Ansprüche wegen der Barrierefreiheit unserer Oberfläche bestehen nur nach § 23. Für Inhalte, die Sie selbst einstellen — Bilder, Beschreibungen, Farbwahl —, bleiben Sie verantwortlich. Die Freistellung nach § 24 gilt für die von uns gelieferte Oberfläche nicht.
(1) Wir sagen keine Verfügbarkeit in Prozent zu. Der Grund ist Ehrlichkeit: Wir messen die Verfügbarkeit derzeit nicht fortlaufend und auch nicht von außen. Eine Zahl, die niemand misst, könnten wir Ihnen im Streitfall nicht belegen. Wir stellen die Software rund um die Uhr bereit, soweit uns das möglich ist. Sobald wir eine fortlaufende Messung einsetzen, teilen wir Ihnen das mit; erst dann kann eine Verfügbarkeitszusage in Prozent vereinbart werden.
(2) Was wir stattdessen zusagen — und belegen können:
a) Wartungsfenster. Planbare Arbeiten, die die Nutzung für mehr als fünf Minuten unterbrechen, führen wir nur zwischen 03:00 und 04:30 Uhr durch, zusammen höchstens 4 Stunden im Kalendermonat. Arbeiten, die länger als 15 Minuten dauern, kündigen wir mindestens 24 Stunden vorher in Textform an. Darüber hinausgehende Wartungszeiten gelten als Ausfall im Sinne von Absatz 3.
b) Kurze Unterbrechungen durch Aktualisierungen. Wir spielen Verbesserungen und Fehlerbehebungen auch tagsüber ein. Dabei startet der Dienst neu; die Unterbrechung dauert in der Regel Sekunden. Solche Unterbrechungen sind keine Wartung im Sinne von Buchstabe a. Sie zählen als Ausfallzeit nach Absatz 3.
c) Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen wir jederzeit und ohne Vorankündigung durchführen. Wir informieren Sie unverzüglich danach.
d) Störungsmeldungen. Sie melden Störungen in Textform an support@goodlifekarte.de. Ein Störungsportal oder ein automatisches Ticketsystem gibt es nicht; Eingangsbestätigung und Bearbeitung erfolgen von Hand. Wir bestätigen den Eingang und beginnen mit der Bearbeitung an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Berlin) innerhalb von 24 Stunden nach Zugang. Eine Wiederherstellungszeit sagen wir nicht zu.
e) Aufzeichnung von Ausfällen. Ausfälle, die uns bekannt werden, halten wir mit Zeitpunkt, Dauer, Ursache und Behebung fest. Diese Aufzeichnung führen wir von Hand; eine automatische Ausfallerfassung setzen wir nicht ein (Absatz 1). Sie beruht auf unseren eigenen Feststellungen und auf Ihren Meldungen nach Buchstabe d. Auf Ihre Anfrage legen wir Ihnen die Einträge, die Ihr Café betreffen, innerhalb von 14 Tagen in Textform offen.
f) Sicherung. Wir sichern die Datenbank Ihres Cafés täglich automatisch, prüfen die Sicherung auf Lesbarkeit und bewahren die Sicherungen der letzten 30 Tage auf. Diese Sicherung dient dem Betrieb unseres Systems.
(3) Ausgleich bei längeren Ausfällen. Ist die Software in einem Kalendermonat aus Gründen aus unserem Bereich insgesamt
Sie zeigen den Ausfall binnen 30 Tagen nach Monatsende in Textform an. Diese Frist gilt nur für die Gutschrift nach diesem Absatz. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben von der Frist unberührt. Die Gutschrift verrechnen wir mit der nächsten Rechnung.
(4) Nicht als Ausfall gelten: Wartung nach Absatz 2 Buchstabe a, Störungen Ihrer eigenen Internetverbindung oder Ihrer Endgeräte, Störungen öffentlicher Telekommunikations- und Stromnetze, höhere Gewalt, Zeiten, die Sie zu vertreten haben, sowie Störungen bei Apple, Google oder Stripe — Letztere jedoch nur, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von uns beruhen. Störungen des von uns eingesetzten Rechenzentrums gelten als Ausfall; dafür stehen wir ein.
(5) Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Einen Minderungsbetrag machen Sie nicht durch Einbehalt vom laufenden Entgelt geltend. Sie können zu viel gezahltes Entgelt von uns zurückverlangen.
(1) Vertragspartner Ihrer Gäste sind ausschließlich Sie. Das gilt für jede Bestellung, jedes Kaffee-Abo, jede Belohnung aus der Stempelkarte und jede Zusage, die Sie Ihren Gästen über die Software machen.
(2) Wir werden nicht Vertragspartner Ihrer Gäste. Wir sind weder Verkäufer der Waren noch Empfänger des Kaufpreises und schulden Ihren Gästen keine Leistung aus deren Bestellung.
(3) Wir treten gegenüber Ihren Gästen nicht als Anbieter auf. Die Software läuft unter Ihrem Namen, mit Ihren Farben, Ihrer Speisekarte und Ihrem Impressum. Wir werden lediglich als technischer Dienstleister genannt.
(4) Rechtstexte. Für Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung Ihres Angebots sind Sie verantwortlich. Wir erzeugen diese Texte aus den Angaben, die Sie im Boss-Bereich eintragen, als technische Hilfe. Das ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die Texte, bevor Sie sie einsetzen, und halten Sie sie aktuell. Prüfen Sie dabei besonders die Angaben zu Löschfristen und zur Aufbewahrung von Bestellungen; die tatsächlichen Abläufe stehen in Anlage 1 zu Dokument B. Beruht ein Anspruch gegen Sie auf einem Fehler unserer Vorlage, gilt § 24 Absatz 5.
(5) Für die Einhaltung der Vorschriften, die für Ihr Verhältnis zu Ihren Gästen gelten, sind Sie verantwortlich: Preisangaben, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Verbraucherrechte bei Fernabsatzverträgen und die gesetzlichen Anforderungen an Abonnements gegenüber Verbrauchern.
(6) Kein Kassensystem. Goodlifekarte ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO und verfügt über keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Die Erfassung Ihrer Umsätze in Ihrem Kassensystem, die Belegausgabe und die Einhaltung der GoBD obliegen Ihnen. Die Bestellbestätigung, die Ihre Gäste erhalten, weist den Endpreis aus, aber keine Aufteilung nach Steuersätzen; sie ist kein steuerlicher Beleg.
(7) Laufende Kaffee-Abos Ihrer Gäste. Hat ein Gast bei Ihnen im Voraus für eine Leistung gezahlt, schulden Sie ihm diese Leistung. Wird Ihr Zugang pausiert oder gesperrt (§ 17) oder endet dieser Vertrag (§ 18), müssen Sie laufende Abos Ihrer Gäste selbst abwickeln — durch Weiterführung am Tresen oder durch Erstattung. Wir schulden Ihren Gästen dafür nichts und erstatten Ihnen nichts. Schließen Sie deshalb keine Vorauszahlungen mit langer Restlaufzeit ab, wenn Sie eine Beendigung erwägen.
(8) Kündigungsschaltfläche. Die Software stellt keine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB bereit. Schließen Sie über die Software keine wiederkehrend zu zahlenden Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern ab, die diese Pflicht auslösen. Das am Tresen gesetzte Kaffee-Abo ohne wiederkehrende Online-Zahlung ist davon nicht betroffen. Sollten wir eine Funktion für online abgeschlossene Abonnements Ihrer Gäste einführen, teilen wir Ihnen vorher mit, welche Pflichten damit auf Sie zukommen.
(1) Zahlungen Ihrer Gäste werden über Stripe abgewickelt. Sie eröffnen dafür ein eigenes Stripe-Konto und schließen einen eigenen Vertrag mit Stripe. Die Bedingungen von Stripe akzeptieren Sie selbst; wir sind daran nicht beteiligt. Sie halten die Vorgaben von Stripe ein, insbesondere zu unzulässigen Geschäftsmodellen und Waren.
(2) Die Zahlungen Ihrer Gäste fließen auf Ihr Stripe-Konto. Wir erhalten daraus ausschließlich unsere Umsatzbeteiligung nach § 8, die Stripe unmittelbar mit uns abrechnet. Darüber hinaus nehmen wir kein Geld Ihrer Gäste entgegen, halten es nicht und leiten es nicht weiter.
(3) Wir erbringen keine Zahlungsdienste. Die Zahlungsabwicklung, die Verwahrung und die Auszahlung der Gelder erfolgen ausschließlich durch Stripe auf Grundlage Ihres eigenen Vertrags mit Stripe. Wir stellen nur die Software bereit, die die Zahlung bei Stripe auslöst.
(4) Sie entscheiden selbst über Annahme, Ablehnung und Erstattung einer Bestellung. Auszahlungen auf Ihr Bankkonto, Rückbuchungen, Streitfälle und die Gebühren von Stripe sind Ihre Angelegenheit gegenüber Stripe.
(5) Die Gebühren von Stripe tragen Sie. Sie fallen zusätzlich zu unserer Umsatzbeteiligung nach § 8 an.
(6) Trinkgeld. Trinkgeld Ihrer Gäste wird zusammen mit dem Warenwert Ihrem Stripe-Konto gutgeschrieben. Die steuerliche und arbeitsrechtliche Behandlung des Trinkgelds sowie die Weitergabe an Ihre Beschäftigten obliegen Ihnen. Wir behalten davon nichts ein (§ 8 Absatz 3).
(7) Wir können nicht dafür einstehen, dass Stripe Ihr Konto freischaltet oder freigeschaltet lässt. Lehnt Stripe Sie ab oder sperrt Ihr Konto, können Sie die Zahlungsfunktionen nicht nutzen. Der übrige Funktionsumfang und dieses Vertragsverhältnis bleiben davon unberührt.
(8) Wenn es bei uns hakt. Sperrt Stripe unser Plattformkonto, steht die Bezahlfunktion für alle angeschlossenen Cafés still. Wir informieren Sie unverzüglich. Die Stempelkarte Ihrer Gäste läuft weiter. Für die Dauer der Störung fällt keine Umsatzbeteiligung an, und § 4 Absatz 3 gilt.
(1) Das Entgelt beträgt 39,00 EUR netto je Standort und Monat. Ein Standort ist ein Ladengeschäft mit eigener Betriebsstätte. Für jeden Standort richten wir eine eigene Internetadresse und eine eigene Datenbank ein; für jeden Standort fällt das Entgelt erneut an (§ 22).
(2) Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keine Aufschaltgebühr und keine Mindestlaufzeit.
(3) Die ersten 30 Tage sind entgeltfrei. Sie beginnen mit der Freischaltung Ihres Cafés. Solange die entgeltfreie Zeit läuft, zeigen wir Ihnen im Boss-Bereich an, wie viele Tage davon noch verbleiben. Das genaue Enddatum nennen wir Ihnen auf Anfrage in Textform; eine dauerhafte Anzeige des Datums gibt es derzeit nicht. In dieser Zeit steht Ihnen der volle Funktionsumfang zur Verfügung, einschließlich der Online-Bestellung. Nach Ablauf der 30 Tage bleibt der volle Funktionsumfang noch mindestens weitere 7 Tage erhalten, bevor wir nach § 17 pausieren dürfen; vor dem Pausieren erhalten Sie zusätzlich eine Ankündigung in Textform (§ 17 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 5).
(4) Die entgeltfreie Zeit wandelt sich nicht automatisch in eine Zahlungspflicht um. Die Entgeltpflicht entsteht ausschließlich durch Ihre Erklärung nach § 2 Absatz 5.
(5) Abrechnungsmonat. Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Der Abrechnungsmonat beginnt mit dem Tag des kostenpflichtigen Abschlusses und endet am Vortag des entsprechenden Kalendertags des Folgemonats. Es gibt keine Rumpfmonate und keine taggenaue Abrechnung; § 25 Absatz 2 bleibt unberührt.
(6) Schließen Sie bis zum Ende der entgeltfreien Zeit nicht kostenpflichtig ab, gilt § 17 Absatz 1 und § 18 Absatz 4.
Diese Klausel kostet Sie Geld. Bitte lesen Sie sie ganz. Sie steht auch auf dem Preisblatt (Anlage 2) und auf der Abschluss-Seite oberhalb der Schaltfläche. Wenn Ihnen im Verkaufsgespräch etwas anderes gesagt wurde, gilt das Gesagte (§ 28 Absatz 2).
(1) Der Satz. Zahlt ein Gast über die in der Software eingebaute Bezahlfunktion, behalten wir einen Anteil am Warenwert als Entgelt für die Bereitstellung des Bestell- und Bezahlmoduls ein. Der Satz beträgt 1,00 %. Ein anderer Satz gilt nur, wenn er in Anlage 2 für Ihr Café ausdrücklich eingetragen ist und niedriger als 1,00 % ist. Fehlt in Anlage 2 ein Eintrag, gilt 1,00 %.
(2) Nur, solange Sie zahlen. Vorbehaltlich des Satzes 2 fällt die Umsatzbeteiligung ausschließlich für Bestellungen an, die eingehen, während Ihr Zugang den Zustand „bezahlt" hat. In allen anderen Zuständen — vor dem kostenpflichtigen Abschluss, in der entgeltfreien Zeit, während eines Pausierens, während einer Sperre und nach Vertragsende — beträgt der Satz 0,00 %; wir behalten dann nichts ein, auch nicht nachträglich. Die Online-Bestellung läuft in der entgeltfreien Zeit trotzdem normal weiter. Sie sollen das Produkt arbeiten sehen, bevor Sie dafür zahlen.
(3) Bemessungsgrundlage ist der Bruttowarenwert der Zahlung, also der Betrag einschließlich Umsatzsteuer, den der Gast für Speisen, Getränke und sonstige Waren zahlt. Freiwilliges Trinkgeld ist ausdrücklich ausgenommen und bleibt vollständig bei Ihnen. Der Einbehalt wird je Zahlung berechnet und kaufmännisch auf volle Cent gerundet.
Beispiel: Ihr Gast zahlt 6,80 EUR für Ware und gibt 0,68 EUR Trinkgeld, gesamt 7,48 EUR. Unsere Beteiligung beträgt 1 % von 6,80 EUR = 6,8 Cent, gerundet 0,07 EUR. Vom Trinkgeld erhalten wir nichts.
(4) Entstehung. Maßgeblich ist der Zustand Ihres Zugangs im Zeitpunkt der Bestellung. Der Betrag wird beim Anlegen der Bezahlseite festgelegt und wird fällig, wenn die Zahlung Ihres Gastes erfolgreich eingezogen ist. Eine bloß vorgemerkte, später abgelehnte oder nicht eingezogene Bestellung löst keine Beteiligung aus.
(5) Einzug. Der Betrag wird im Zahlungsvorgang automatisch einbehalten (bei Stripe „application fee"). Sie sehen ihn in Ihrem eigenen Stripe-Konto bei jeder Zahlung und in Ihren Auszahlungsberichten. Im Boss-Bereich zeigen wir Ihnen unter „Unsere Beteiligung" den derzeit geltenden Satz an und, falls gerade nichts einbehalten wird, den Grund dafür. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung erhalten Sie nicht. Mit diesem Vertrag ermächtigen Sie uns, den Einbehalt auf diesem Weg vorzunehmen.
(6) Erstattung und Rückbuchung.
a) Erstatten Sie einem Gast eine Zahlung vollständig, wird unsere Beteiligung automatisch mit erstattet.
b) Bei einer Teilerstattung und bei einer Rückbuchung (Chargeback), die endgültig zu Ihren Lasten geht, erstatten wir unsere Beteiligung im selben Verhältnis. Diese beiden Fälle erkennen wir derzeit nicht automatisch. Zeigen Sie sie uns in Textform an; wir erstatten dann binnen 14 Tagen. Sie tragen die Rückabwicklung also nicht allein.
(7) Wenn der Einbehalt technisch nicht greift — etwa weil Sie Ihr Stripe-Konto wechseln oder die Verknüpfung getrennt ist —, stellen wir Ihnen den Betrag mit der nächsten Rechnung nach § 10 in Rechnung. Er ist binnen 14 Tagen zahlbar. Für Zeiträume ohne Entgeltpflicht (Absatz 2) entsteht kein Anspruch.
(8) Beleg. Jeden einzelnen Einbehalt sehen Sie in Ihrem eigenen Stripe-Konto und in Ihren Auszahlungsberichten; das ist Ihr laufender Nachweis. Eine zusammenfassende Abrechnung über die in einem Monat einbehaltenen Beträge — mit Anzahl der Zahlungen, Bemessungsgrundlage, Prozentsatz und Summe — erstellen wir von Hand und stellen sie Ihnen auf Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen in Textform bereit. Einen automatischen monatlichen Versand aus dem System gibt es nicht. Sobald wir einen Versandweg eingerichtet haben, stellen wir die Abrechnung ohne Anfrage monatlich bereit und teilen Ihnen das vorher mit (Anlage 1 Ziffer 4). Die Abrechnung trägt den Hinweis, dass der Betrag bereits einbehalten wurde und keine Zahlung mehr zu leisten ist. Sie ist Ihr Beleg für die Buchhaltung.
(9) Zusätzlich zu Stripe. Die Gebühren von Stripe fallen daneben an und werden Ihnen von Stripe berechnet.
(10) Was nicht erfasst ist. Zahlungen am Tresen — bar, mit Karte oder auf anderem Weg — lösen keine Beteiligung aus. Das Kaffee-Abo wird derzeit am Tresen gesetzt und eingelöst; für diese Zahlungen fällt keine Umsatzbeteiligung an. Nutzen Sie die Bezahlfunktion überhaupt nicht, zahlen Sie ausschließlich das Entgelt nach § 7.
(11) Änderung des Satzes. Der Prozentsatz nach Absatz 1 gilt für die Laufzeit dieses Vertrags. Er kann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in Textform geändert werden (§ 11 Absatz 2). § 9 Absatz 4 (Umsatzsteuer) bleibt unberührt.
(1) Alle Preisangaben in diesem Vertrag sind Nettopreise; hinzu tritt die jeweils gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
(2) Wir wenden derzeit die Kleinunternehmerregelung an. Unsere Umsätze sind nach § 19 Absatz 1 UStG steuerfrei; wir weisen keine Umsatzsteuer aus. Der zurzeit zu zahlende Betrag beträgt daher 39,00 EUR.
(3) Entfällt die Anwendung des § 19 UStG — insbesondere durch Überschreiten der dortigen Umsatzgrenzen oder durch Verzicht —, wird die gesetzliche Umsatzsteuer ab diesem Zeitpunkt zusätzlich in Rechnung gestellt. Der zu zahlende Betrag beträgt dann beim derzeitigen Steuersatz von 19 % 46,41 EUR. Dies ist keine Preiserhöhung, sondern die Folge der hier vereinbarten Nettopreisabrede; einer gesonderten Zustimmung oder einer Änderung dieses Vertrags bedarf es nicht. Wir kündigen die Umstellung mindestens einen Monat vorher in Textform an. Entfällt die Regelung unterjährig kraft Gesetzes, informieren wir Sie unverzüglich; eine vorherige Ankündigung ist in diesem Fall nicht möglich.
(4) Für die Umsatzbeteiligung nach § 8 gilt Absatz 3 entsprechend. Der Einbehalt erfolgt jeweils in Höhe des Bruttobetrags. Er beträgt derzeit 1,00 % und nach Wegfall der Kleinunternehmerregelung 1,19 % des Bruttowarenwerts.
(5) Soweit Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie die künftig ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen; die Umstellung ist für Sie dann wirtschaftlich neutral. Sind Sie nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt, trifft Sie die Umsatzsteuer als tatsächliche Mehrbelastung.
(1) Sie erhalten die Rechnungen elektronisch. Der Versand erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister an die E-Mail-Adresse, die Sie dort im Bezahlvorgang hinterlegen. Einen eigenen Rechnungsversand aus unserem System gibt es nicht. Erreicht Sie auf dem Weg über den Zahlungsdienstleister keine Rechnung, stellen wir sie Ihnen auf Ihre Anfrage von Hand in Textform bereit, innerhalb von 14 Tagen, an Ihre Adresse für Vertragspost (§ 13 Absatz 5). Auf Anforderung senden wir Ihnen die Rechnung auch ohne Störung zusätzlich an diese Adresse. Sie stimmen der elektronischen Übermittlung zu.
(2) Für die Richtigkeit und Aktualität Ihrer Rechnungsdaten — Firmenname, Rechtsform, Anschrift, E-Mail — sind Sie verantwortlich. Sie pflegen sie im Boss-Bereich.
(3) Lastschrift. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Das Mandat erteilen Sie im Bezahlvorgang unseres Zahlungsdienstleisters. Der Einzug erfolgt über diesen Zahlungsdienstleister unter dessen Gläubiger-Identifikationsnummer in unserem Auftrag. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag vor der Belastung verkürzt. Ist Ihnen die Erteilung eines Lastschriftmandats nicht möglich, vereinbaren wir mit Ihnen einen anderen Zahlweg; ein Zahlungsverzug entsteht in diesem Fall erst, wenn der vereinbarte Weg eingerichtet ist und Sie ihn nicht bedienen.
(4) Sie sorgen für Deckung des Kontos. Wird eine Lastschrift zurückgegeben und haben Sie den Grund zu vertreten, tragen Sie die dadurch entstehenden Kosten des Zahlungsdienstleisters. Eigene Mahngebühren berechnen wir nicht.
(5) Verzug. Die Fälligkeit ist nach dem Kalender bestimmt. Zahlen Sie nicht rechtzeitig, kommen Sie ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Absatz 2 Nummer 1 BGB). Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(6) Was dann passiert — der ganze Ablauf:
a) Wir schreiben Ihnen und setzen Ihnen eine Nachfrist von 7 Tagen. b) Zahlen Sie danach nicht, dürfen wir die entgeltpflichtigen Zusatzfunktionen pausieren, sobald die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 Buchstabe a vorliegen. Die Stempelkarte Ihrer Gäste läuft weiter. c) Sind Sie mit mindestens zwei Monatsentgelten im Rückstand, dürfen wir außerordentlich kündigen (§ 18 Absatz 6).
Mehr passiert nicht automatisch. Ein gerichtliches Verfahren behalten wir uns vor, kündigen es aber vorher in Textform an.
(7) Aufrechnung. Aufrechnen können Sie mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen sowie mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
(1) Wir dürfen das Entgelt nach § 7 frühestens zwölf Monate nach Beginn der Entgeltpflicht und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen. Die Anpassung darf die Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland seit der letzten Anpassung nicht überschreiten, höchstens jedoch 5 %.
(2) Weitergehende Anpassungen des Entgelts sowie jede Anpassung des Prozentsatzes nach § 8 bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Ohne Ihre Zustimmung bleibt es beim bisherigen Wert.
(3) Wir kündigen jede Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an und nennen darin den alten Betrag, den neuen Betrag und den Zeitpunkt. Widersprechen Sie nicht bis zum Wirksamwerden, gilt der neue Preis ab diesem Zeitpunkt; darauf weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widersprechen Sie in Textform, endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung, frühestens jedoch drei Monate nach Zugang unserer Ankündigung; bis dahin gilt der bisherige Preis. Wir stellen Ihnen Ihre Daten nach § 19 Absatz 1 bereit, und Sie haben Zeit, Ihre Gäste zu informieren.
(4) Der Wegfall der Kleinunternehmerregelung nach § 9 ist keine Preisanpassung. Die Absätze 1 bis 3 gelten dafür nicht.
(1) Wir entwickeln die Software weiter. Weiterentwicklungen und Fehlerbehebungen des nach Anlage 1 geschuldeten Funktionsumfangs sind ohne Aufpreis enthalten. Zusätzliche, gesondert angebotene Module können entgeltpflichtig sein; ihre Nutzung setzt Ihre gesonderte Beauftragung voraus.
(2) Leistungsänderungen. Wir dürfen den Leistungsumfang ändern, wenn das aus einem sachlichen Grund erforderlich ist — insbesondere wegen technischer Weiterentwicklung, geänderter Vorgaben von Apple, Google oder Stripe, aus Gründen der Sicherheit oder wegen einer Änderung der Rechtslage — und die Änderung für Sie zumutbar ist. Kernfunktionen nach Anlage 1 Ziffer 1 dürfen dabei nicht ersatzlos entfallen. Erhebliche Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Entfällt dabei eine Kernfunktion, können Sie den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen dürfen wir nur vornehmen, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, einer höchstrichterlichen Entscheidung, geänderter Vorgaben von Apple, Google oder Stripe oder aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist und die Änderung für Sie zumutbar ist. Nicht änderbar sind: das Entgelt (§ 7), die Umsatzbeteiligung (§ 8), die Laufzeit und Kündigung (§ 18), die Haftung (§ 23), die Freistellung (§ 24) sowie die Regelungen zu Ihren Daten (§ 15 und § 16). Wir kündigen die Änderung mindestens 30 Tage vorher in Textform an und weisen auf Ihr Widerspruchsrecht hin. Widersprechen Sie bis zum Wirksamwerden in Textform, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt; § 11 Absatz 3 letzter Halbsatz gilt entsprechend.
(4) Dokument B. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und ihre Anlagen ändern wir nach denselben Regeln. Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse — insbesondere die verarbeiteten Datenarten oder die eingerichteten Löschabläufe —, passen wir deren Anlage 1 an und teilen Ihnen die neue Fassung mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Sinkt dabei das Schutzniveau, können Sie widersprechen; § 5 Absatz 5 der Vereinbarung gilt entsprechend.
(5) Jede geänderte Fassung erhält eine neue Fassungsnummer für das gesamte Vertragswerk. Beim nächsten Anmelden im Boss-Bereich fragen wir Sie erneut (§ 2 Absatz 8).
(1) Sie halten die im Boss-Bereich hinterlegten Firmendaten jederzeit vollständig und richtig. Aus diesen Daten wird das Impressum Ihres Angebots erzeugt. Fehlen Pflichtangaben, deaktiviert das System die Online-Bestellung, bis die Angaben vollständig sind; den Grund und die fehlenden Angaben zeigen wir Ihnen im Boss-Bereich an. § 17 Absatz 5 gilt für diesen Fall nicht.
(2) Sie sind verantwortlich für die Inhalte, die Sie einstellen: Speisekarte, Preise, Beschreibungen, Bilder, Allergen- und Zusatzstoffangaben, Öffnungs- und Abholzeiten, Belohnungen, Abo-Pläne und die Texte Ihrer Aktionen.
(3) Zugangsdaten — offen gesagt. Sie schützen Ihre Zugangsdaten und die Ihres Personals. Für Handlungen, die über Ihre Zugänge erfolgen, sind Sie verantwortlich, soweit die Handlung nicht aus unserem Bereich stammt. Dabei gilt heute:
a) Ihr Boss-Passwort liegt bei uns unverschlüsselt in der Einrichtungsdatei Ihres Cafés. Wir kennen es und könnten uns damit in Ihrem Boss-Bereich anmelden. Eine Möglichkeit, es selbst zu ändern, gibt es derzeit nicht. Wir melden uns in Ihrem Boss-Bereich nur an, wenn Sie uns dazu in Textform auffordern oder wenn dies zur Beseitigung einer Störung oder zur Abwehr einer Gefahr für die Daten unumgänglich ist. Jede solche Anmeldung zeigen wir Ihnen vorher oder unverzüglich danach in Textform an, mit Grund und Zeitpunkt (Dokument B § 2 Absatz 7). Sie können jederzeit in Textform verlangen, dass wir Ihr Passwort ändern; wir setzen das unverzüglich um. Solange diese Lage besteht, trifft Sie keine Pflicht, den Boss-Zugang gegen uns zu schützen.
b) Die PIN eines Personal-Kontos liegt ebenfalls im Klartext und ist im Boss-Bereich einsehbar. Mit einer PIN kann man stempeln, Belohnungen einlösen, ein Tresen-Abo setzen, Gäste über Name, Kartennummer oder Handynummer suchen sowie Online-Bestellungen annehmen, ablehnen und erstatten — eine Erstattung bewegt echtes Geld auf Ihrem Stripe-Konto. Vergeben Sie PINs entsprechend sorgfältig.
c) Sie legen für jede Person ein eigenes Personal-Konto an und deaktivieren Konten ausgeschiedener Mitarbeiter unverzüglich. Verwenden Sie diese Zugangsdaten nicht für andere Dienste.
(4) Protokollierung Ihres Personals. Die Software protokolliert Anmeldungen und Änderungen mit Zeitstempel und handelndem Konto. Sie informieren Ihre Beschäftigten hierüber nach Artikel 13 DSGVO und stellen sicher, dass eine etwaige Mitbestimmung des Betriebsrats beachtet wird.
(5) Erreichbarkeit. Sie benennen uns eine E-Mail-Adresse für Vertrags-, Rechnungs- und Störungspost sowie eine Telefonnummer und halten beides aktuell. Diese Adresse kann von der Adresse in Ihrem Impressum abweichen. An diese Adresse senden wir alle Erklärungen nach diesem Vertrag.
(6) Sie melden uns Störungen unverzüglich in Textform und beschreiben sie so, dass wir sie nachvollziehen können.
(7) Sie setzen die Software nicht rechtswidrig ein. Untersagt sind insbesondere: das Einstellen rechtswidriger Inhalte, das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen, automatisierte Massenabfragen, die Weitergabe Ihrer Zugänge an Dritte und die Nutzung für ein anderes als das angemeldete Ladengeschäft.
(1) Sie können Ihren Gästen über die Wallet-Karte Aktionen und Hinweise senden. Absender sind ausschließlich Sie.
(2) Wie die Empfänger ausgewählt werden. Die Software teilt Ihre Gäste anhand von Besuchshäufigkeit und letztem Besuch in Gruppen ein (zum Beispiel „neu", „Stammgast", „schläft") und spielt Ihre Aktionen an die von Ihnen gewählte Gruppe aus. Das ist eine Profilbildung zu Werbezwecken. Sie informieren Ihre Gäste darüber; Einzelheiten stehen in Anlage 1 zu Dokument B.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass diese Nachrichten zulässig sind. Werbung an Gäste unterliegt dem Wettbewerbsrecht, insbesondere § 7 UWG. Prüfen Sie vor jedem Versand, ob Sie sich auf eine Einwilligung oder eine gesetzliche Erlaubnis stützen können.
(4) Wir prüfen den Inhalt Ihrer Nachrichten nicht und sind dazu nicht verpflichtet. Wir dürfen den Versand ablehnen oder abbrechen, wenn eine Nachricht offensichtlich rechtswidrig ist, unsere technischen Grenzen sprengt oder den Betrieb gefährdet. Wir teilen Ihnen den Grund mit.
(5) Wir senden Ihren Gästen keine eigenen Werbenachrichten.
(1) Die Daten, die in Ihrem Café entstehen — Gästedaten, Stempelstände, Bestellungen, Umsätze, Aktionen — sind Ihre Geschäftsdaten. Wir erhalten daran ausschließlich ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht, und zwar nur, soweit es für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.
(2) Wir nutzen Ihre Daten nicht für eigene Zwecke. Wir geben sie nicht an Dritte weiter, außer an die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung genannten Dienstleister und außer wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.
(3) Wir dürfen aggregierte Nutzungsstatistiken auswerten, die weder auf Ihr Café noch auf einzelne Personen rückführbar sind. Ein Vergleich einzelner Cafés untereinander und jede Verwendung Ihrer Umsatz-, Gäste- oder Aktionsdaten für eigene Zwecke sind ausgeschlossen.
(4) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Die Pflicht gilt drei Jahre nach Vertragsende fort, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nummer 1 GeschGehG zeitlich unbegrenzt, solange sie geheim bleiben.
(5) Alle Rechte an der Software, ihrem Aufbau, ihrem Namen und ihrer Gestaltung bleiben bei uns.
(1) Für die Daten Ihrer Gäste sind Sie der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich in Ihrem Auftrag und nach Ihrer Weisung.
(2) Dafür schließen wir die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Dokument B). Sie kommt zugleich mit Stufe 1 zustande (§ 2 Absatz 2), ist Bestandteil dieses Vertrags und geht ihm bei Widersprüchen in Datenschutzfragen vor. Sie kostet nichts.
(3) Sie informieren Ihre Gäste über die Datenverarbeitung und holen erforderliche Einwilligungen ein. Wir stellen Ihnen dafür Textbausteine bereit; die Verantwortung für deren Einsatz bleibt bei Ihnen (§ 5 Absatz 4).
(4) Wenn ein Gast seine Karte selbst löscht. Dann werden die zu ihm gespeicherten Daten gelöscht. Das umfasst derzeit auch seine Bestellungen; eine Anonymisierung findet dabei heute nicht statt. Weil die Software Ihnen keine Möglichkeit bietet, Daten selbst auszuleiten, gilt: Wir stellen Ihnen auf Anforderung jederzeit während der Vertragslaufzeit kostenlos einen Auszug Ihrer Bestellungen bereit, innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Anforderung; wir erstellen ihn von Hand (§ 19 Absatz 1). Eine Obliegenheit, Belege selbst rechtzeitig aus dem System zu ziehen, trifft Sie bis dahin nicht. Ihre eigenen Aufzeichnungen in Kasse und Buchhaltung bleiben davon unberührt.
(5) Wie wir die personenbezogenen Daten Ihrer Ansprechpartner für die Vertragsabwicklung verarbeiten — dazu gehören auch die Aufzeichnungen nach § 2 Absatz 8 —, steht in unserer Datenschutzinformation für Geschäftskunden unter /datenschutz-geschaeftskunden Ihrer Café-Adresse.
(1) Pausieren. Wir dürfen die entgeltpflichtigen Zusatzfunktionen pausieren, wenn
a) Sie mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug sind und wir Sie erfolglos gemahnt und Ihnen eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen gesetzt haben, oder
b) die entgeltfreie Zeit nach § 7 Absatz 3 einschließlich der dortigen weiteren 7 Tage abgelaufen ist, ohne dass Sie kostenpflichtig abgeschlossen haben; auch dann erhalten Sie zuvor eine Ankündigung. Haben Sie kostenpflichtig abgeschlossen, pausieren wir nicht; kommt es dennoch zu einer Pause, gilt sie als Ausfall im Sinne des § 4 Absatz 3.
(2) Pausiert werden: Aktionen und Nachrichten an Ihre Gäste sowie die Online-Bestellung. Weitere Funktionen pausieren wir nicht; insbesondere bleibt die Auswertung im Boss-Bereich erreichbar. Während einer Pause ist die Online-Bestellung für Ihre Gäste nicht sichtbar. Bereits laufende Aktionen laufen bis zu ihrem Ende weiter.
(3) Was weiterläuft: Die Stempelkarte Ihrer Gäste bleibt in Betrieb. Bereits ausgegebene Wallet-Karten bleiben gültig, Ihre Gäste können weiter stempeln und Belohnungen einlösen. Ihre Gäste sollen für einen Zahlungsrückstand nicht bestraft werden. Bereits ausgelöste Zahlungen können Sie weiterhin annehmen, ablehnen und erstatten.
(4) Sperren — Maßnahmen, die über Absatz 2 hinausgehen, bis hin zur Abschaltung Ihres gesamten Angebots und Ihrer Internetadresse — dürfen wir nur bei einem schweren Verstoß: rechtswidrige Inhalte, Gefährdung der Sicherheit oder des Betriebs unseres Systems, missbräuchliche Nutzung oder Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsentgelten. Wir beschränken die Maßnahme auf das, was zur Beseitigung des Grundes erforderlich ist.
(5) Vor jedem Pausieren und jedem Sperren teilen wir Ihnen den Grund in Textform mit. Bei einer Sperrung nach Absatz 4 erhalten Sie die Mitteilung mindestens 30 Tage vorher, es sei denn, sofortiges Handeln ist zur Abwehr einer Gefahr für unser System, für Dritte oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht erforderlich. Sie können der Maßnahme in Textform an support@goodlifekarte.de widersprechen; wir prüfen den Widerspruch und antworten binnen 14 Tagen in Textform.
(6) Beheben Sie den Grund, heben wir die Maßnahme unverzüglich auf. Während einer Pause oder Sperre bleibt Ihnen der Weg offen, kostenpflichtig abzuschließen und einen Rückstand auszugleichen. Im Fall des Absatzes 1 Buchstabe a bleibt Ihre Zahlungspflicht während des Pausierens bestehen, soweit wir das Pausieren nicht zu vertreten haben. Im Fall des Absatzes 1 Buchstabe b besteht keine Zahlungspflicht.
(7) Offene Zahlungen. Zum Zeitpunkt einer Maßnahme nach Absatz 1 oder 4 bereits ausgelöste Zahlungen Ihrer Gäste bearbeiten Sie innerhalb von 48 Stunden — annehmen, ablehnen oder erstatten. Kommen Sie dem nicht nach, dürfen wir die Reservierungen zugunsten Ihrer Gäste freigeben und diese darüber informieren.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
(2) Sie kündigen jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (§ 7 Absatz 5), in Textform, zum Beispiel per E-Mail an support@goodlifekarte.de. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Eine Kündigungsschaltfläche im Boss-Bereich gibt es nicht; wir sagen Ihnen das offen, statt es zu verschweigen. Eine anteilige Erstattung des laufenden Abrechnungsmonats erfolgt nicht; Ihr Zugang bleibt bis zu dessen Ende bestehen. Wir bestätigen Ihre Kündigung in Textform.
(3) Den unentgeltlichen Nutzungsvertrag (§ 2 Absatz 2) können Sie jederzeit ohne Frist in Textform beenden. Für unsere Kündigung gilt Absatz 4.
(4) Absprung während der entgeltfreien Zeit. Schließen Sie bis zum Ende der entgeltfreien Zeit nicht kostenpflichtig ab, pausieren wir nach § 17; die Stempelkarte läuft weiter, und Sie schulden nichts. Frühestens 60 Tage nach Ende der entgeltfreien Zeit dürfen wir den unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen. Danach gilt § 19 — Sie erhalten Ihren Datenauszug, und wir löschen die Daten Ihrer Gäste. Wir lassen die Daten nicht dauerhaft ohne Vertrag auf unserem Server liegen.
(5) Wir können den entgeltlichen Vertrag ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen, in Textform und unter Angabe des Grundes. Die lange Frist ist gewollt: Mit dem Vertragsende werden die Wallet-Karten Ihrer Gäste unbrauchbar (§ 19 Absatz 4), und Sie sollen Zeit haben, das zu ersetzen.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt beiden Seiten unbenommen. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor bei
a) Zahlungsverzug mit mindestens zwei Monatsentgelten, b) wiederholtem oder schwerem Verstoß gegen § 13 oder § 14 trotz Abmahnung, c) rechtswidrigen Inhalten, die Sie nach Aufforderung nicht entfernen, d) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen oder dessen Ablehnung mangels Masse, soweit gesetzlich zulässig.
Ein wichtiger Grund für Sie liegt insbesondere vor, wenn die Software länger als 14 zusammenhängende Tage aus Gründen aus unserem Bereich nicht nutzbar ist.
(7) Wenn wir ausfallen. Wir sind ein Einzelunternehmen. Sind wir länger als 30 zusammenhängende Tage nicht erreichbar, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen und Ihren Datenauszug nach § 19 Absatz 1 verlangen. Eine weitere Person, die im Verhinderungsfall Zugriff auf die Systeme hat, ist derzeit nicht benannt. Sobald wir eine solche Person benennen, teilen wir Ihnen das mit.
(8) Wir bestätigen jede Kündigung in Textform. Die Bestätigung enthält den Beendigungstag, den Hinweis auf Ihren Datenauszug nach § 19 Absatz 1 und die Erinnerung, dass Sie Ihre Gäste informieren müssen (§ 19 Absatz 4).
(1) Datenauszug. Auf Ihre Anforderung stellen wir Ihnen Ihre Daten als Datei im Format CSV oder JSON bereit — innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung. Enthalten sind: Gästeliste mit Stempelständen, Bestellungen, Kaffee-Abos, Aktionen und Umsatzzahlen. Der Auszug wird derzeit von Hand erstellt; eine Selbstbedienung im Boss-Bereich gibt es nicht. Die Anforderung ist während der gesamten Vertragslaufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende möglich. Ihr Boss-Zugang bleibt bis dahin bestehen. Der Auszug ist kostenlos.
(2) Löschung. Nach Ablauf dieser 30 Tage löschen wir Ihre Datenbank vollständig, frühestens jedoch 14 Tage, nachdem wir eine fristgerecht angeforderte Datei bereitgestellt haben. Diese Löschung führen wir von Hand aus; einen automatischen Löschlauf nach Vertragsende gibt es nicht. Die Sicherungen löschen wir, sobald deren regulärer Aufbewahrungszeitraum abläuft, spätestens nach weiteren 30 Tagen. Auf Wunsch bestätigen wir die Löschung in Textform. Sie können stattdessen eine frühere Löschung verlangen; wir führen sie dann binnen 14 Tagen aus, und der Auszug nach Absatz 1 entfällt.
(3) Aufbewahrung ist Ihre Sache. Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten treffen Sie, nicht uns. Fordern Sie Ihre Daten rechtzeitig an; beachten Sie dabei auch § 16 Absatz 4.
(4) Wallet-Karten Ihrer Gäste. Mit dem Vertragsende endet der Betrieb Ihres Cafés in unserem System. Die Wallet-Karten Ihrer Gäste werden dadurch unbrauchbar; sie aktualisieren sich nicht mehr und lassen sich nicht mehr einlösen. Sie informieren Ihre Gäste rechtzeitig vor dem Vertragsende und regeln, was mit noch offenen Stempeln, Belohnungen und laufenden Kaffee-Abos geschieht. Wir empfehlen einen Vorlauf von mindestens vier Wochen; die Kündigungsfristen dieses Vertrags sind darauf abgestimmt.
(5) Offene Zahlungen und Vorauszahlungen Ihrer Gäste. Bis zum Vertragsende bereits ausgelöste Zahlungen bearbeiten Sie innerhalb von 48 Stunden nach dem Vertragsende. Kommen Sie dem nicht nach, dürfen wir die Reservierungen zugunsten Ihrer Gäste freigeben und diese darüber informieren. Vorausbezahlte Leistungen Ihrer Gäste wickeln Sie selbst ab (§ 5 Absatz 7).
(6) Ihre Internetadresse. Nach Vertragsende deaktivieren wir [ihrcafe].goodlifekarte.de innerhalb von 30 Tagen und verwenden Ihren Namen oder Ihr Kennzeichen nicht weiter. Die Adresse, die Kennungen Ihrer Wallet-Karten und die technische Einrichtung bleiben bei uns. Ein Umzug zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme der bestehenden Wallet-Karten ist technisch nicht möglich.
(7) Offene Umsatzbeteiligungen nach § 8 rechnen wir mit der Schlussabrechnung ab.
(1) Kommen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsende zurück, setzen wir Ihr Café auf demselben Datenbestand fort, sofern dieser nach § 19 Absatz 2 noch nicht gelöscht ist. Die bereits ausgegebenen Wallet-Karten Ihrer Gäste leben dann wieder auf, soweit uns das mit den vorhandenen Mitteln möglich ist.
(2) Kommen Sie später zurück, legen wir Ihr Café neu an. Die alten Daten und die alten Wallet-Karten sind dann endgültig verloren; Ihre Gäste brauchen eine neue Karte.
(3) In beiden Fällen fällt keine Einrichtungsgebühr an. Eine erneute entgeltfreie Zeit nach § 7 Absatz 3 gibt es nicht.
(1) Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung dürfen wir nur aus wichtigem Grund verweigern; bei einem Verkauf Ihres Ladengeschäfts an einen Nachfolger, der in den Vertrag eintritt, stimmen wir in der Regel zu.
(2) Sie zeigen uns einen Inhaberwechsel mindestens 14 Tage vorher in Textform an. Zusammen mit dem Wechsel sind umzustellen: die Firmendaten im Boss-Bereich (daraus entsteht Ihr Impressum), das hinterlegte Stripe-Konto, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und die Zugangsdaten. Das Boss-Passwort und die Personal-PINs ändern wir dabei auf Anforderung in Textform (§ 13 Absatz 3).
(3) Warum das wichtig ist: Zahlungen Ihrer Gäste fließen direkt auf das hinterlegte Stripe-Konto. Wird es nicht umgestellt, fließt das Geld der Gäste weiter an den bisherigen Inhaber. Solange Stripe-Konto, Firmendaten und Auftragsverarbeitung nicht umgestellt sind, dürfen wir die Online-Bestellung abschalten. Wir tun das, um genau diesen Fall zu verhindern; § 17 Absatz 5 gilt insoweit nicht.
(4) Bis zur wirksamen Übernahme bleibt der bisherige Inhaber Vertragspartner und schuldet das Entgelt.
(5) Wir dürfen Unterauftragnehmer einsetzen. Für deren Leistung stehen wir wie für eigene ein. Für datenschutzrechtliche Unterauftragnehmer gilt zusätzlich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(1) Für jeden weiteren Standort schließen Sie einen weiteren Vertrag zu diesen Bedingungen. Das Entgelt nach § 7 fällt je Standort an.
(2) Was Sie dabei wissen müssen — offen gesagt: Jeder Standort ist technisch ein eigenes Café. Das bedeutet derzeit: eine eigene Internetadresse, eine eigene Datenbank, eine eigene Wallet-Karte, ein eigenes Login und eine eigene Rechnung. Ein gemeinsames Login für mehrere Standorte, eine Sammelrechnung, gemeinsames Personal und eine standortübergreifende Karte für denselben Gast gibt es nicht. Ein Gast, der zwei Ihrer Standorte besucht, hat zwei Karten und zwei getrennte Stempelstände.
(3) Die Einrichtung eines weiteren Standorts erfolgt derzeit von Hand. Wir nennen Ihnen vor der Beauftragung einen Termin, zu dem der Standort betriebsbereit ist.
(4) Eine entgeltfreie Zeit nach § 7 Absatz 3 gibt es je Standort einmal.
(1) Unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Was keine Garantie ist. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie" bezeichnet ist. Beschreibungen der Leistung, der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder der Rechtslage in diesem Vertrag und seinen Anlagen sind keine Garantien.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Höchstbeträge. Die Haftung nach Absatz 3 ist begrenzt auf 5.000,00 EUR je Schadensfall und auf 15.000,00 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres. Ist der im Einzelfall vorhersehbare vertragstypische Schaden höher, gilt dieser höhere Betrag.
(6) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen. Für solche Mängel haften wir nur nach den Absätzen 1 bis 5.
(7) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haften wir nach den Absätzen 1 bis 5. Solange wir Ihnen keine Möglichkeit anbieten, Ihre Daten selbst und jederzeit auszuleiten, trifft Sie keine Obliegenheit zur eigenen Datensicherung. Bieten wir eine solche Möglichkeit an und weisen wir Sie darauf hin, ist unsere Haftung ab diesem Zeitpunkt auf den Aufwand begrenzt, der für die Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäß erstellten Sicherung erforderlich gewesen wäre.
(8) Für Störungen, Sperrungen, Gebühren oder Entscheidungen von Stripe, Apple oder Google haften wir nicht, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung von uns beruhen. Die Absätze 1 und 3 bleiben unberührt.
(9) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer.
(1) Verletzen Ihre Inhalte oder Nachrichten Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften, stellen Sie uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die deswegen gegen uns erhoben werden — einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Das gilt insbesondere für Abmahnungen wegen Ihrer Aktionen und Werbenachrichten (§ 7 UWG), wegen Ihrer Speisekarten- und Preisangaben, wegen fehlender oder falscher Pflichtangaben und wegen Ansprüchen Ihrer Gäste aus deren Verträgen mit Ihnen.
(3) Wir unterrichten Sie unverzüglich über den Anspruch, treffen keine Anerkenntnisse ohne Ihre Zustimmung und geben Ihnen Gelegenheit, sich zu verteidigen.
(4) Die Freistellung entfällt, soweit wir den Anspruch selbst zu vertreten haben.
(5) Von der Freistellung ausgenommen sind Ansprüche, die auf einem Fehler der von uns bereitgestellten Textvorlagen oder der von uns erzeugten Rechtstexte beruhen — es sei denn, Sie haben die Vorlage entgegen unserem Hinweis unverändert übernommen, obwohl die von Ihnen eingetragenen Angaben unvollständig oder unrichtig waren. Ebenfalls ausgenommen sind Ansprüche wegen der Barrierefreiheit der von uns gelieferten Oberfläche (§ 3 Absatz 6).
(1) Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die wir auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik in fremden Betrieben, behördliche Anordnungen, großflächige Störungen des Strom- oder Telekommunikationsnetzes und der Ausfall von Rechenzentren infolge eines solchen Ereignisses —, befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
(2) Für die Dauer der Befreiung entfällt Ihre Entgeltpflicht anteilig. Wir berechnen den Anteil nach Kalendertagen und schreiben ihn Ihnen mit der nächsten Rechnung gut; § 7 Absatz 5 steht dem nicht entgegen.
(3) Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, können beide Seiten den Vertrag außerordentlich kündigen.
(1) Wir dürfen Ihren Firmennamen und Ihr Logo als Referenz auf unserer Internetseite und in Verkaufsunterlagen nennen, solange dieser Vertrag läuft.
(2) Sie können dem jederzeit in Textform widersprechen. Wir entfernen die Nennung dann binnen 14 Tagen.
(1) Rechtswidrige Inhalte in einem über Goodlifekarte betriebenen Angebot können jederzeit an support@goodlifekarte.de gemeldet werden. Meldungen können in deutscher Sprache erfolgen.
(2) Wir prüfen jede Meldung und teilen dem Melder und dem betroffenen Kunden das Ergebnis mit. Bestätigt sich der Verstoß, entfernen wir den Inhalt oder handeln nach § 17.
(3) Dieselbe Adresse ist unsere Kontaktstelle für Behörden.
(1) Textform genügt. Erklärungen nach diesem Vertrag — Kündigung, Widerspruch, Anzeige, Mitteilung — können per E-Mail abgegeben werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel selbst. Erklärungen an uns richten Sie an support@goodlifekarte.de, Erklärungen an Sie richten wir an Ihre Adresse für Vertragspost (§ 13 Absatz 5).
(2) Was wir Ihnen persönlich zugesagt haben, gilt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen Bedingungen vor. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Erfüllungsort ist Berlin. Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Wir dürfen Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(5) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung 1.0 · Stand: 26.07.2026
Digitale Stempelkarte
Aktionen und Nachrichten
Boss-Bereich
Personal-Bereich
Betrieb
[ihrcafe].goodlifekarte.de mit VerschlüsselungVoraussetzung für das Bezahlmodul: ein von Stripe freigeschaltetes Konto auf Ihren Namen und vollständige Firmendaten.
Hardware; Kassensystem und technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a AO; Warenwirtschaft; Buchhaltung; Schulung vor Ort; individuelle Programmierung; Rechts- und Steuerberatung; Gestaltung Ihrer Speisekarte; Erstellung von Werbetexten; E-Mail-Bestätigungen an Ihre Gäste (der Versanddienst ist nicht eingerichtet; aus dem System geht keine E-Mail an Gäste hinaus); jeder automatische Versand aus dem System an Sie — insbesondere Abrechnungen über die Umsatzbeteiligung (§ 8 Absatz 8), Bestätigungen und Rechnungen (§ 10 Absatz 1); alles, was wir Ihnen in Textform senden, senden wir von Hand; eine automatische Erfassung von Ausfällen und eine Ausfallliste im Boss-Bereich (§ 4 Absatz 2 Buchstabe e); eine Prüfung der Oberfläche auf Barrierefreiheit nach dem BFSG; eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB für Abonnements Ihrer Gäste; eine Kündigungsschaltfläche für diesen Vertrag im Boss-Bereich; ein Selbstbedienungs-Download Ihrer Daten; eine automatische Löschung Ihrer Daten nach Vertragsende (§ 19 Absatz 2); eine Möglichkeit, Boss-Passwort oder Personal-PIN selbst zu ändern; gemeinsames Login, gemeinsame Karte oder Sammelrechnung für mehrere Standorte; eine zugesagte Verfügbarkeit in Prozent (§ 4 Absatz 1); eine automatische Löschung inaktiver Gästekarten.
Nehmen wir eine der unter Ziffer 3 genannten Funktionen in Betrieb — insbesondere den E-Mail-Versand an Ihre Gäste oder einen automatischen Versand an Sie —, teilen wir Ihnen das mindestens 30 Tage vorher in Textform mit und gleichen zugleich diese Anlage und die Anlagen zu Dokument B an. Vorher schalten wir sie nicht ein.