nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Dokument B zu den Nutzungsbedingungen Goodlifekarte Fassung 1.0 · Stand: 26.07.2026
Diese Vereinbarung, ihre Anlagen, die Nutzungsbedingungen (Dokument A) und das Preisblatt tragen dieselbe Fassungsnummer. Für das gesamte Vertragswerk gibt es nur eine.
dem Kunden — dem Café, das Goodlifekarte einsetzt, mit den im Boss-Bereich hinterlegten Firmendaten — im Folgenden „Verantwortlicher" oder „Sie"
Ufuk Almali, Berlepschstraße 142, 14165 Berlin, Deutschland Einzelunternehmen, kein Registereintrag Steuernummer: [Steuernummer] Telefon: 0176 30733491
E-Mail für Weisungen, Meldungen und alle Erklärungen nach dieser Vereinbarung: support@goodlifekarte.de (Hier ist dieselbe, tatsächlich abrufbare Adresse einzutragen wie in Dokument A. Eine Adresse, unter der wir nicht erreichbar sind, steht in diesem Vertrag nicht.)
im Folgenden „Auftragsverarbeiter" oder „wir"
Wir stellen Ihnen die Software Goodlifekarte bereit. Dabei verarbeiten wir personenbezogene Daten, vor allem Daten Ihrer Gäste.
Sie entscheiden, was mit diesen Daten geschieht. Wir führen nur aus. Sie sind der Verantwortliche im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DSGVO, wir sind Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 4 Nummer 8 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen Goodlifekarte. Sie kommt mit Ihrer Zustimmung im Boss-Bereich zustande — und damit vor der Freischaltung Ihres Cafés. Erst nach der Freischaltung können Gästekarten ausgegeben werden; vorher entstehen keine Gästedaten. Sie gilt auch in der entgeltfreien Zeit vollständig und unabhängig davon, ob Sie später kostenpflichtig abschließen.
Sie ist kostenlos. Sie wird elektronisch geschlossen; das ist nach Artikel 28 Absatz 9 DSGVO ausdrücklich zulässig, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Was wir über Ihre Zustimmung festhalten: die Stufe (kostenlos oder kostenpflichtig), die Fassungsnummer, den Namen der Person, die zugestimmt hat, deren IP-Adresse und den Zeitpunkt. Ohne Namenseintrag nimmt das System keine Zustimmung an. Ändert sich die Fassungsnummer, fragt der Boss-Bereich beim nächsten Anmelden erneut. Jede Zustimmung ist eine eigene Zeile; es wird nichts überschrieben. Auf Anfrage geben wir Ihnen den Eintrag heraus.
Diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungen und das Preisblatt können Sie jederzeit unter /avv, /vertrag und /preisblatt Ihrer Café-Adresse lesen, herunterladen und speichern — auch ohne Anmeldung.
Zwei Anlagen sollten Sie wirklich lesen: Anlage 1 sagt, welche Daten anfallen. Anlage 2 sagt, wie wir sie schützen — und in Ziffer 9 ausdrücklich, was wir nicht tun. Wir haben dort nichts hineingeschrieben, was die Software nicht leistet. Wo eine Formulierung unschön ist, ist sie richtig.
(1) Gegenstand der Verarbeitung ist der Betrieb der Software Goodlifekarte für Sie.
(2) Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung, die Arten der Daten, die Kategorien der betroffenen Personen und die eingerichteten Löschabläufe ergeben sich aus Anlage 1.
(3) Die Verarbeitung findet innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums statt. Der Server, auf dem Ihre Datenbank liegt, steht in Frankfurt am Main. Übermittlungen an andere Stellen finden ausschließlich an die in Anlage 3 genannten statt. Eine Verarbeitung in einem Drittland außerhalb der EU und des EWR findet nur statt, soweit sie in Anlage 3 ausdrücklich genannt und dort abgesichert ist.
(4) Beginn. Die Vereinbarung beginnt mit Ihrer Zustimmung im Boss-Bereich und damit vor der Freischaltung Ihres Cafés.
(5) Ende. Sie endet mit dem Ende des Nutzungsvertrags; § 8 gilt für die Abwicklung darüber hinaus fort. Sie kann nicht gesondert gekündigt werden, solange der Nutzungsvertrag läuft.
(6) Cafés, die vor dem Abschluss dieser Vereinbarung freigeschaltet wurden. War Ihr Café bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung freigeschaltet, gilt sie ab dem Tag ihres Abschlusses. Sie wird für die Zeit davor nicht rückwirkend in Kraft gesetzt und nicht rückdatiert. Wir haben in dieser Zeit dieselben technischen und organisatorischen Maßnahmen angewandt, die in Anlage 2 beschrieben sind; eine Übermittlung an andere als die in Anlage 3 genannten Stellen hat nicht stattgefunden. Für die datenschutzrechtliche Bewertung dieses Zeitraums sind Sie als Verantwortlicher zuständig; wir unterstützen Sie dabei nach § 3.
(7) Widersprechen sich diese Vereinbarung und die Nutzungsbedingungen, geht in Datenschutzfragen diese Vereinbarung vor.
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf Ihre dokumentierte Weisung. Das gilt auch für eine Übermittlung in ein Drittland. Etwas anderes gilt nur, wenn wir nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats dazu verpflichtet sind; in diesem Fall teilen wir Ihnen die Rechtsvorschrift vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht das nicht verbietet.
(2) Als Weisung gelten: der Nutzungsvertrag einschließlich dieser Vereinbarung, die in Anlage 1 Ziffer 8 beschriebenen automatischen Löschabläufe sowie sämtliche Einstellungen, die Sie im Boss-Bereich vornehmen — insbesondere Speisekarte, Belohnung, Aktionen und deren Zielgruppen, Personal-Konten, Öffnungs- und Abholzeiten, der Schalter für widerrufbare Ware, der Schalter für das Tresen-Abo und die Firmendaten.
(3) Weitere Weisungen erteilen Sie in Textform an die oben genannte Adresse. Eine mündliche Weisung bestätigen Sie unverzüglich in Textform.
(4) Halten wir eine Weisung für rechtswidrig, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit. Wir dürfen die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
(5) Lässt sich eine Weisung mit den vorhandenen Funktionen der Software nicht umsetzen, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit und nennen Ihnen, was dafür nötig wäre und wie lange es dauert. Wir sagen Ihnen dann nicht zu, was wir nicht können.
(6) Keine eigenen Zwecke. Wir verwenden die Daten nicht für eigene Zwecke. Wir werten die Daten Ihres Cafés nicht zusammen mit den Daten anderer Cafés aus, vergleichen Cafés nicht miteinander und geben nichts zu Werbezwecken weiter. Zulässig bleibt allein die Auswertung technischer Summenwerte über alle Cafés hinweg — etwa wie oft eine Funktion insgesamt aufgerufen wird —, die weder auf Ihr Café noch auf einzelne Personen zurückgeführt werden können.
(7) Unser Verwaltungszugang — offen gesagt. Wir vergeben das Passwort Ihres Boss-Zugangs und kennen es dauerhaft; es steht im Klartext in der Einrichtungsdatei Ihres Cafés auf dem Server (Anlage 2 Ziffer 2). Technisch können wir uns damit jederzeit als Ihre Leitung anmelden und alle Daten sehen, die Sie selbst sehen. Dazu gilt:
a) Eine solche Anmeldung ist keine von Ihrer Weisung gedeckte Verarbeitung. Wir nehmen sie nur vor, wenn Sie uns dazu in Textform auffordern, oder wenn sie zur Beseitigung einer Störung oder zur Abwehr einer Gefahr für die Daten unumgänglich ist.
b) Ein Protokoll darüber, wer welche Gästedaten angesehen hat, führt die Software heute nicht (Anlage 2 Ziffer 9). Sie könnten eine solche Anmeldung deshalb nicht selbst nachprüfen. Wir sagen Ihnen deshalb zu, jede Anmeldung nach Buchstabe a vorher oder unverzüglich danach in Textform anzuzeigen, mit Grund und Zeitpunkt.
c) Ein Wechsel des Boss-Passworts ist im Boss-Bereich derzeit nicht möglich. Auf Ihre Anforderung in Textform vergeben wir unverzüglich ein neues und teilen es Ihnen mit. Dasselbe gilt bei einem Inhaber- oder Geschäftsführerwechsel und bei jedem Verdacht.
(1) Vertraulichkeit. Derzeit hat ausschließlich der Auftragsverarbeiter selbst Zugriff auf die Systeme. Er ist durch diese Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet. Jede weitere Person, die Zugang zu den Daten erhalten soll, verpflichten wir vor Aufnahme der Tätigkeit in Textform zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Die Verpflichtung gilt nach Ende der Tätigkeit fort.
(2) Sicherheit. Wir treffen die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO. Der heutige Stand ist in Anlage 2 beschrieben. Wir dürfen die Maßnahmen weiterentwickeln; das Schutzniveau darf dabei nicht sinken. Wesentliche Änderungen teilen wir Ihnen nach § 9 mit.
(3) Betroffenenrechte. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an uns, leiten wir das Anliegen unverzüglich an Sie weiter und beantworten es nicht selbst. Wir unterstützen Sie mit geeigneten Maßnahmen bei Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Dabei gilt heute:
a) Ein Gast kann über seine Kartenseite selbst einen Datenauszug abrufen und herunterladen und seine Karte selbst löschen. Das ist der Regelweg für Auskunft und Löschung.
b) Dieser Selbstauszug ist nicht vollständig im Sinne des Artikels 15 DSGVO. Er enthält: Kartennummer, selbst eingetragenen Namen, eine gespeicherte Handynummer, Stempelstand und Stempelziel, Besuchszahl, Anlagedatum, letzten Besuch, das Merkmal, ob eine Google-Karte besteht, die einzelnen Bestellungen, die einzelnen Gutscheine und die Zeitpunkte der Stempel. Nicht enthalten sind: eingelöste Belohnungen, Tresen-Abo, Empfehlungsherkunft, Einwilligungsmerkmal, die Registrierung von Wallet-Geräten, eingegangene Widerrufserklärungen, die Mail-Warteschlange, die Art der letzten Handlung, der Zeitpunkt der letzten Einlösung und das Merkmal, ob der Zugang wegen eines verlorenen Geräts gesperrt wurde. Diese Angaben liefern wir auf Ihre Weisung in Textform, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
c) Alle übrigen Anträge — insbesondere Berichtigung, Einschränkung oder eine von Ihnen angeordnete Löschung eines einzelnen Gastes — führen wir auf Ihre Weisung in Textform aus. Eine Funktion, mit der Sie das selbst erledigen können, gibt es im Boss-Bereich derzeit nicht. Wir führen solche Weisungen in der Regel innerhalb von fünf Werktagen aus und bestätigen die Ausführung.
(4) Sicherheitsvorfälle. Wir melden Ihnen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art des Vorfalls, betroffene Datenarten und ungefähre Zahl der Betroffenen, wahrscheinliche Folgen und die ergriffenen Maßnahmen. Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten nach den Artikeln 33 und 34 DSGVO. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nehmen Sie vor, nicht wir.
(5) Weitere Unterstützung. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Artikel 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit das erforderlich ist und uns die Angaben vorliegen.
(6) Verzeichnis. Wir führen ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 Absatz 2 DSGVO und legen es Ihnen auf Verlangen vor.
(7) Datenschutzbeauftragter. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht zu benennen; die Schwellen des Artikels 37 DSGVO und des § 38 BDSG sind nicht erreicht. Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist Ufuk Almali unter der oben genannten Adresse.
(8) Trennung. Die Daten jedes Cafés liegen in einer eigenen Datenbankdatei, werden von einem eigenen Systemdienst verarbeitet, liegen in einem eigenen Ordner und sind über eine eigene Internetadresse erreichbar. Mit den Funktionen der Software kann ein Café die Daten eines anderen nicht erreichen. — Klarstellung: Eine Trennung auf Betriebssystemebene besteht nicht. Alle Café-Dienste laufen auf demselben Server unter demselben Systembenutzer; technisch könnte der Dienst eines Cafés die Datenbankdatei eines anderen lesen. Näheres in Anlage 2 Ziffer 7 und Ziffer 9.
(1) Sie sind für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Rechtsgrundlage und für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen.
(2) Ihre Datenschutzerklärung für Gäste. Sie informieren die betroffenen Personen nach den Artikeln 13 und 14 DSGVO. Die Software erzeugt aus Ihren Angaben eine Datenschutzerklärung für Ihre Gäste. Das ist eine technische Hilfe und keine Rechtsberatung. Sie prüfen den Text und setzen ihn in eigener Verantwortung ein.
Wichtiger Hinweis, den wir nicht verschweigen: Der von uns erzeugte Gästetext enthält im heutigen Stand vier Aussagen, die vom tatsächlichen Verhalten der Software abweichen. Prüfen Sie diese Stellen, bevor Sie den Text einsetzen:
- „Warst du zwei Jahre nicht da, löschen wir sie." — Eine automatische Löschung inaktiver Gästekarten gibt es nicht (Anlage 1 Ziffer 8).
- „Bestellungen und Zahlungsbelege: zehn Jahre." — Löscht ein Gast seine Karte selbst, werden seine Bestellungen sofort mitgelöscht (§ 7 Absatz 2 und Absatz 7 dieses Paragrafen).
- Zu Apple: „dabei werden keine Inhalte übertragen." — Der Anstupser trägt kein Nachrichtenfeld, aber die Kartennummer als Bündelungsmerkmal (Anlage 3 Nummer 2).
- Zu Google: Die Aufzählung der übermittelten Daten nennt den persönlichen Aufruf-Link der Karte nicht (Anlage 3 Nummer 3).
Diese vier Sätze stammen aus unserer Vorlage, nicht aus Ihren Angaben. Für daraus entstehende Ansprüche gilt die Rückausnahme von der Freistellung in den Nutzungsbedingungen. Wir berichtigen die Vorlage; bis dahin gilt dieser Hinweis.
(3) Sie erteilen Weisungen rechtzeitig und vollständig und benennen uns eine Person, die für Datenschutzfragen erreichbar ist.
(4) Keine besonderen Kategorien. Sie stellen keine Daten nach Artikel 9 DSGVO in das System ein — etwa Gesundheitsdaten, religiöse oder politische Angaben. Die Software ist dafür nicht ausgelegt. Das gilt auch für alle Freitextfelder: Aktionstitel, Aktionstext und Angebot, Belohnungstext, Namen von Personal-Konten, Namen und Beschreibungen in der Speisekarte, Namen der Abo-Pläne und das Feld für die Abholzeit.
(5) Ihre Beschäftigten. Die Software hält fest, welches Personal-Konto wann zuletzt angemeldet war und welches Konto einen Stempel gegeben hat, und zeigt der Leitung die Zahl der Stempel je Konto. Das ist eine Einrichtung, die zur Kontrolle von Leistung und Verhalten geeignet ist. Sie informieren Ihre Beschäftigten hierüber nach Artikel 13 DSGVO und stellen sicher, dass eine etwaige Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG) beachtet wird.
(6) Zugangsdaten. Sie schützen den Boss-Zugang und legen für jede Person am Tresen ein eigenes Personal-Konto an; Konten ausgeschiedener Mitarbeiter deaktivieren oder löschen Sie unverzüglich — die offene Sitzung endet dadurch sofort. Bitte beachten Sie:
a) Das Boss-Passwort können Sie nicht selbst ändern. Wir ändern es unverzüglich auf Ihre Anforderung in Textform (§ 2 Absatz 7 Buchstabe c). Eine Pflicht, es selbst zu wechseln, trifft Sie nicht, solange die Funktion fehlt.
b) Die PIN eines Personal-Kontos steht im Klartext in Ihrer Datenbank und ist Ihnen im Boss-Bereich einsehbar. Mit einer PIN lässt sich echtes Geld bewegen (Anlage 2 Ziffer 2). Behandeln Sie sie deshalb nicht wie einen Türcode, sondern wie einen Zugang zu Ihrer Kasse. Geben Sie eine PIN nicht weiter und vergeben Sie beim Ausscheiden einer Person eine neue.
(7) Ihre Aufbewahrungspflichten — und was wir dafür tun. Löscht ein Gast seine Karte selbst, löscht die Software zugleich seine Bestellungen, Gutscheine, Stempel und Einlösungen. Eine Anonymisierung findet dabei heute nicht statt; Betrag, Datum und Belegnummer verschwinden mit. Solange das so ist und solange Sie Ihre Daten nicht selbst ausleiten können, stellen wir Ihnen auf Anforderung jederzeit und kostenlos einen Auszug Ihrer Bestellungen bereit, innerhalb von 14 Tagen. Eine Obliegenheit, Belege selbst rechtzeitig aus dem System zu ziehen, trifft Sie bis dahin nicht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Software kein Archiv im Sinne des § 147 AO oder des § 257 HGB und kein elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a AO ist.
(8) Sie unterrichten uns unverzüglich, wenn Ihnen Fehler oder Unregelmäßigkeiten auffallen.
(1) Sie erteilen hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Die derzeit eingesetzten stehen in Anlage 3 und sind damit ausdrücklich genehmigt.
(2) Wir verpflichten jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten, die in dieser Vereinbarung gelten. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, haften wir Ihnen gegenüber für deren Einhaltung.
(3) Wollen wir einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen bestehenden ersetzen, teilen wir Ihnen das mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Das gilt ausdrücklich auch für die Inbetriebnahme des E-Mail-Versands (Anlage 3 Nummer 4).
(4) Ist ein sofortiger Wechsel zur Abwehr einer Gefahr für die Verfügbarkeit oder die Sicherheit der Daten erforderlich, dürfen wir ihn unverzüglich vornehmen. Wir informieren Sie dann unverzüglich nachträglich und nennen den Grund.
(5) Sie können binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung aus einem datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Bei berechtigtem Widerspruch suchen wir eine Lösung; findet sich keine, können Sie den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der geplanten Änderung außerordentlich kündigen.
(6) Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter. Die Begründung steht am Ende der Anlage 3. Stripe gehört in die Datenschutzerklärung, die Sie Ihren Gästen zeigen — nicht in diese Liste.
(7) Reine Nebenleistungen ohne Zugriff auf personenbezogene Daten — etwa Telekommunikation, Domainverwaltung, Reinigung, Bewachung — sind keine Unterauftragsverarbeitung.
(1) Wir weisen die Einhaltung dieser Vereinbarung auf Anfrage nach, insbesondere durch eine aktuelle Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, durch Auskunft in Textform und durch Vorlage von Konfigurations- und Protokollauszügen.
(2) Sie können sich darüber hinaus im erforderlichen Umfang davon überzeugen, dass diese Vereinbarung eingehalten wird — durch Selbstauskunft, durch Vorlage der Dokumentation und durch eine ferngestützte Überprüfung (Videokonferenz mit Vorführung am System). Wir weisen darauf hin: Die Server stehen beim Hoster (Anlage 3 Nummer 1), zu dem wir selbst keinen physischen Zutritt haben; die Verwaltung erfolgt aus den Geschäftsräumen des Auftragsverarbeiters, die zugleich Wohnraum sind. Eine Überprüfung vor Ort findet deshalb nur bei einem konkreten Anlass statt und wird mindestens vier Wochen vorher in Textform angekündigt.
(3) Überprüfungen erfolgen in der Regel höchstens einmal je Kalenderjahr. Bei einem konkreten Anlass — insbesondere nach einer Datenschutzverletzung oder auf Verlangen einer Aufsichtsbehörde — auch häufiger.
(4) Sie tragen die Kosten Ihrer eigenen Überprüfung. Übersteigt unser Aufwand das Übliche, können wir eine angemessene Vergütung verlangen; das gilt nicht, wenn die Überprüfung einen Verstoß aufdeckt.
(5) Beauftragte Prüfer dürfen keine Wettbewerber von uns sein und sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
(6) Wir arbeiten mit den Aufsichtsbehörden zusammen und informieren Sie unverzüglich über behördliche Maßnahmen, die Ihre Daten betreffen.
(7) Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden nach Artikel 58 DSGVO bleiben von den Absätzen 2 bis 5 unberührt.
(1) Wir berichtigen, löschen oder schränken die Verarbeitung der Daten nur auf Ihre Weisung ein.
(2) Ausgenommen sind zwei Abläufe, die in der Software eingerichtet sind und als von Ihnen angewiesen gelten:
a) die automatischen Löschabläufe nach Anlage 1 Ziffer 8;
b) die Selbstlöschung durch den Gast. Löscht ein Gast über seine Kartenseite die Karte, löscht die Software seine Karte, seine Bestellungen, seine Gutscheine, seine Stempel, seine Einlösungen, seine Sitzungen und die Anmeldung seiner Wallet-Geräte für diese Karte und legt eine bestehende Google-Wallet-Karte still (Anlage 3 Nummer 3).
(3) Was die Selbstlöschung nicht erfasst — vollständig aufgezählt:
Diese Daten löschen wir auf Ihre Weisung in Textform.
(4) Andere als die in Absatz 2 genannten Löschungen führen wir nur auf Weisung aus.
(1) Nach Beendigung der Verarbeitung löschen wir alle personenbezogenen Daten oder geben sie zurück — nach Ihrer Wahl. Sie teilen uns Ihre Wahl in Textform mit.
(2) Treffen Sie keine Wahl, gilt: Wir stellen Ihnen die Daten Ihres Cafés 30 Tage lang auf Anforderung als Auszug im Format CSV oder JSON bereit. Der Auszug wird derzeit von Hand erstellt; wir liefern ihn innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Anforderung. Eine Selbstbedienungsfunktion im Boss-Bereich gibt es dafür heute nicht.
(3) Anschließend löschen wir die Daten vollständig — frühestens jedoch 14 Tage, nachdem wir einen fristgerecht angeforderten Auszug bereitgestellt haben. Die Löschung umfasst die Datenbank Ihres Cafés und Ihre Einrichtungsdateien. Sicherungskopien werden mit dem regulären Sicherungszyklus ausgesteuert, spätestens 30 Tage nach der Löschung.
(4) Wir bestätigen die Löschung auf Verlangen in Textform.
(5) Bestehen für uns gesetzliche Aufbewahrungspflichten, bleiben die davon erfassten Daten gespeichert; ihre Verarbeitung wird auf den Zweck der Aufbewahrung eingeschränkt.
(6) Wallet-Karten. Mit Beendigung der Verarbeitung legen wir die ausgegebenen Wallet-Karten still, soweit das mit den vorhandenen Funktionen möglich ist:
Über den Umfang der Stilllegung informieren wir Sie in Textform. Auf Ihre Pflicht, Ihre Gäste rechtzeitig vor dem Vertragsende zu informieren (Nutzungsbedingungen § 19), wird hingewiesen.
(7) Nicht erfasst: der Nachweis Ihrer Zustimmung. Die Aufzeichnungen über Ihre Zustimmung zu diesem Vertragswerk (Anlage 1 Ziffer 5) sind von den Absätzen 1 bis 3 ausgenommen. Für diese Daten ist der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher; er bewahrt sie zum Nachweis auf und gibt sie nicht als Teil des Datenauszugs heraus. Auf Anfrage erhalten Sie den Sie betreffenden Eintrag.
(1) Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse — insbesondere die verarbeiteten Datenarten, die Zwecke oder die eingerichteten Löschabläufe —, passen wir Anlage 1 an und teilen Ihnen die neue Fassung mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Eine Anlage, die den tatsächlichen Stand nicht mehr abbildet, ist schlimmer als eine unschöne Anlage; deshalb ist diese Anpassung eine Pflicht und kein Recht.
(2) Anlage 2 entwickeln wir nach § 3 Absatz 2 fort. Wesentliche Änderungen teilen wir Ihnen mit. Das Schutzniveau darf nicht sinken.
(3) Änderungen des Vertragstextes dieser Vereinbarung dürfen wir nur vornehmen, wenn dies wegen einer Änderung der Rechtslage, einer Entscheidung eines obersten Gerichts, einer Vorgabe einer Aufsichtsbehörde oder geänderter Vorgaben von Apple oder Google erforderlich ist. Wir kündigen die Änderung mindestens 30 Tage vorher in Textform an.
(4) Sinkt durch eine Änderung nach den Absätzen 1 bis 3 das Schutzniveau, können Sie widersprechen; § 5 Absatz 5 gilt entsprechend.
(5) Ändert sich die Fassungsnummer des Vertragswerks, fragt der Boss-Bereich beim nächsten Anmelden erneut nach Ihrer Zustimmung. Die alte Zustimmung bleibt als Nachweis erhalten.
(1) Für die Haftung gilt Artikel 82 DSGVO.
(2) Im Verhältnis der Parteien untereinander gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Nutzungsvertrags, soweit Artikel 82 DSGVO dem nicht entgegensteht.
(3) Die Beschreibungen in Anlage 2 sind eine Beschreibung des heutigen Standes, keine Garantie. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich als „Garantie" bezeichnet ist.
(4) Im Übrigen gelten die Schlussbestimmungen des Nutzungsvertrags, insbesondere zur Textform, zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand.
Fassung 1.0 · Stand: 26.07.2026
Betrieb der Software Goodlifekarte für das Café: digitale Stempelkarte, Wallet-Karten für Apple und Google, Aktionen des Cafés an dessen Gäste, Online-Bestellung zur Abholung, Tresen-Abo („Kaffee-Abo"), Auswertung für den Betrieb des Cafés, Verwaltung der Personal-Zugänge.
Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Auswerten und Bilden von Gruppenzuordnungen (Profilbildung), Übermitteln an die in Anlage 3 genannten Stellen, Einschränken, Löschen, Vernichten.
Stempelstand führen und Belohnungen ausgeben · Gäste auf einem neuen Gerät wiedererkennen · Wallet-Karten erzeugen und aktuell halten · Aktionen des Cafés auf die Wallet-Karte bringen · Online-Bestellungen entgegennehmen, an das Personal übergeben und abrechnen · Tresen-Abos setzen und einlösen · dem Café Kennzahlen über seinen eigenen Betrieb anzeigen · Gäste anhand von Besuchshäufigkeit und letztem Besuch in Gruppen einteilen („Stammgast", „schläft", „neu") und Aktionen des Cafés gezielt an diese Gruppen ausspielen · Personal-Zugänge verwalten · Missbrauch abwehren.
Hinweis zur Gruppenbildung. Die Schwellen stehen in der Einrichtungsdatei Ihres Cafés (derzeit: „Stammgast" ab 5 Besuchen, „schläft" ab 21 Tagen ohne Besuch). Die Gruppe entscheidet, wer eine Aktion erhält, und sie erscheint zusätzlich auf der Wallet-Karte des Gastes. Sie brauchen diese Angabe für Ihre Information nach Artikel 13 Absatz 2 DSGVO und für den Widerspruch gegen Direktwerbung nach Artikel 21 Absatz 2 DSGVO.
Für die Laufzeit des Nutzungsvertrags, danach nach § 8 dieser Vereinbarung. Einzelne Datenarten haben kürzere Fristen; siehe Ziffer 8.
Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung: die Angaben zum Café selbst und zu seiner Leitung — Firmendaten für das Impressum einschließlich vertretungsberechtigter Person, E-Mail und Telefon; die Angaben zum Stripe-Konto des Cafés (Kontokennung, Freigabestand, E-Mail des Kontoinhabers); der Boss-Zugang; sowie die Aufzeichnungen über die Zustimmung zum Vertragswerk (Stufe, Fassungsnummer, Name der zustimmenden Person, deren IP-Adresse, Zeitpunkt). Für diese Daten ist der Auftragsverarbeiter im Rahmen des Vertragsverhältnisses selbst Verantwortlicher; wie er sie verarbeitet, steht in seiner Datenschutzinformation für Geschäftskunden unter /datenschutz-geschaeftskunden Ihrer Café-Adresse. Diese Daten liegen technisch in derselben Datenbankdatei wie die Gästedaten; § 8 Absatz 7 regelt, was daraus folgt.
Die Aufstellung ist am Programmcode geprüft. Sie beschreibt, was tatsächlich gespeichert wird.
| Bereich | Daten |
|---|---|
| Stempelkarte | zufällig erzeugte Kartennummer (6 Zeichen) · Anzahl Stempel · Anzahl Besuche · Merkmal „Belohnung einlösbar" · Datum der Anlage · Datum des letzten Besuchs · Zeitpunkt der letzten Einlösung · Art der letzten Handlung (Stempel oder Einlösung) · Merkmal, ob eine Google-Karte besteht · Merkmal, ob der Zugang wegen eines verlorenen Geräts gesperrt wurde · Einwilligungsmerkmal · Merkmal „Karte geteilt" (Feld vorhanden, wird derzeit von keiner Funktion gesetzt) |
| Freiwillige Angabe: Name | Name des Gastes — nur wenn er ihn selbst einträgt. Ohne Angabe vergibt das System eine laufende Nummer („Gast 12"), damit das Personal zwei Gäste unterscheiden kann. |
| Freiwillige Angabe: Handynummer | Die ausgelieferte Gastoberfläche bietet kein Eingabefeld dafür an. Die Schnittstelle nimmt eine Nummer jedoch entgegen und speichert sie. Ist eine Nummer gespeichert, wird sie auf Eindeutigkeit geprüft, bei der Personal-Suche mitdurchsucht und dem Gast in seiner Selbstauskunft angezeigt. Mit dem Eintragen wird zugleich das Einwilligungsmerkmal gesetzt. Wir werden Feld und Schnittstellenzweig entfernen; bis dahin steht die Angabe hier, damit diese Anlage nicht das Gegenteil dessen behauptet, was der Code tut. |
| Abgeleitete Kennzahlen je Gast | Gesamtumsatz aus bezahlten Online-Bestellungen · Anzahl der Bestellungen · Anzahl eingelöster Belohnungen · Gruppenzuordnung („Stammgast", „schläft", „neu"). Werden bei jedem Aufruf neu berechnet, nicht gespeichert, und der Leitung angezeigt. |
| Technischer Schlüssel | ein Geheimnis, mit dem sich das Gerät des Gastes ausweist · ein Prüfwert (SHA-256) des persönlichen Aufruf-Links · eine Versionsnummer, mit der ein alter Link ungültig gemacht wird |
| Einzelereignisse | jeder Stempel mit Zeitpunkt und der Kennung des Personal-Kontos, das ihn gegeben hat · jede Einlösung mit Belohnungstext und Zeitpunkt · Gutscheine mit Titel, Herkunft, Wert, Status und Zeitpunkten |
| Aktionen | Titel, Text, Angebot, Zielgruppe, angenommener Durchschnittsbon, Zahl der erreichten Gäste, Laufzeit — Inhalte des Cafés; personenbezogen über die Zuordnung des Gutscheins zu einer Karte und über die Zielgruppe |
| Bestellung | bestellte Positionen und Mengen · Warenwert · Trinkgeld · tatsächlich gezahlter Betrag · gewählte Abholzeit (Freitextfeld) · Status der Annahme oder Ablehnung · Zahlungsstatus · Zeitpunkte · Kennungen des Zahlungsvorgangs bei Stripe (Bezahlseite, Zahlungsabsicht, Konto des Cafés) · Merkmal, ob dafür bereits ein Stempel vergeben wurde · Betrag der Umsatzbeteiligung |
| E-Mail-Adresse des Gastes | Verlangt wird sie nur bei einer Bestellung mit widerrufbarer Ware — die Widerrufsbelehrung muss in Textform zugehen. Der Online-Verkauf widerrufbarer Ware ist in der Voreinstellung ausgeschaltet. Wird eine Adresse freiwillig mitgeschickt, wird sie bei jeder Bestellung gespeichert und für eine Bestell- und Ablehnungsbestätigung in die Warteschlange gestellt. Versendet wird sie derzeit nicht — ein Versanddienst ist nicht eingerichtet (Anlage 3 Nummer 4). |
| Widerruf | Name · Angabe zur Identifizierung des Vertrags · E-Mail-Adresse · Positionen · Grund (beides Freitext) · Zeitpunkt des Eingangs und der Bestätigung — nur wenn ein Gast die Widerrufs-Schaltfläche benutzt |
| Mail-Warteschlange | Empfängeradresse · Betreff · voller Text der Nachricht · Antwortadresse · Zweck · Bezug · Zahl der Zustellversuche · Fehlermeldung. Diese Warteschlange füllt sich nur, wenn E-Mails anfallen; ein Versanddienst ist derzeit nicht eingerichtet (Anlage 3 Nummer 4), die Nachrichten verlassen den Server also nicht. |
| Tresen-Abo | gewählter Plan · Beginn · Ende · Datum der letzten Einlösung |
| Empfehlung | von welcher Karte ein Gast geworben wurde — nur wenn die Empfehlungsfunktion eingeschaltet ist (Voreinstellung: aus) |
| Wallet-Karte | Kennung des Geräts · Push-Kennung des Geräts · Zuordnung Gerät ↔ Kartennummer · Zeitpunkte · Zeitstempel des letzten Kartenstands |
| Wallet-Protokoll | Fehlermeldungen, die das Gerät des Gastes oder der Kartendienst meldet. Diese Meldungen können Kartennummern und Gerätekennungen enthalten. |
| Personal | Anzeigename oder Kürzel · PIN im Klartext (Anlage 2 Ziffer 2) · Merkmal aktiv/inaktiv · Zeitpunkt der Anlage · Zeitpunkt der letzten Anmeldung · Zahl der gegebenen Stempel (berechnet) |
| Sitzungen | Sitzungskennung · Rolle (Gast, Personal, Leitung) · Zuordnung zu einer Karte oder einem Personal-Konto · Zeitpunkt |
| Zahlungsprotokoll | Kennungen der von Stripe zugestellten Meldungen und deren Verarbeitungsstand · eigene Ereignismeldungen mit Bestellnummer und Fehlertext (ohne Zahlungsdaten und ohne Schlüssel) |
| Technisch, flüchtig | IP-Adresse des Absenders — ausschließlich im Arbeitsspeicher für die Missbrauchsbremse bei Anmeldung, Kartenausgabe und Wallet-Protokoll. Sie wird für diesen Zweck nicht in die Datenbank geschrieben; der Eintrag verfällt nach Ablauf des Zeitfensters (Ziffer 8), spätestens beim Neustart des Dienstes. Davon zu unterscheiden: Bei der Zustimmung zum Nutzungsvertrag wird die IP-Adresse der zustimmenden Person dauerhaft in derselben Datenbank gespeichert; dafür ist der Auftragsverarbeiter selbst Verantwortlicher (Ziffer 5). |
| Systemprotokoll | Meldungen des Dienstes im Systemprotokoll des Servers (Anmeldungen, Stempel, Kartenausgabe, Wallet-Meldungen, Löschungen, Fehler). Sie können Kartennummern und Gerätekennungen enthalten. |
Nicht verarbeitet werden:
Rechenzentrum in Frankfurt am Main, Deutschland, betrieben vom Hoster nach Anlage 3 Nummer 1. Ausnahmen ausschließlich nach Anlage 3.
Diese Fristen sind im Programm hinterlegt und laufen ohne Zutun. Die Tabelle bildet den tatsächlichen Stand ab, nicht einen Wunschstand.
| Daten | Löschung |
|---|---|
| Karte auf Wunsch des Gastes | sofort über die Selbstbedienung, im Umfang des § 7 Absatz 2 Buchstabe b — mit den Ausnahmen des § 7 Absatz 3 |
| Anmelde-Sitzungen | nach 400 Tagen |
| Wallet-Protokoll | nach 14 Tagen |
| Verarbeitete Meldungen der Zahlungsschnittstelle | nach 30 Tagen. Meldungen, deren Verarbeitung abgebrochen ist und die deshalb noch nicht als erledigt gelten, bleiben bis zur Klärung erhalten |
| Eigenes Zahlungsprotokoll | nach 90 Tagen |
| Registrierung eines Geräts, das nicht mehr erreichbar ist | sobald der Benachrichtigungsdienst das meldet |
| Sicherungskopien | nach 30 Tagen |
| Sperreinträge der Missbrauchsbremse (mit IP-Adresse, nur im Arbeitsspeicher) | bei Boss- und Personal-Anmeldung 15 Minuten, gerechnet ab dem ersten Fehlversuch; weitere Fehlversuche verlängern die Frist nicht. Bei Kartenanmeldung, Kartenausgabe und Wallet-Protokoll 60 Minuten. Bei erfolgreicher Anmeldung sofort; spätestens beim Neustart des Dienstes |
| Systemprotokoll des Servers (enthält Kartennummern und Gerätekennungen) | keine Zeitgrenze gesetzt. Das Systemprotokoll wird nach Größe begrenzt, nicht nach Zeit. |
| Alles Übrige — Gästekarten, Stempel, Einlösungen, Gutscheine, Bestellungen, Aktionen, Widerrufe, Personal-Konten, Mail-Warteschlange, Apple-Geräteeinträge | keine automatische Frist |
Was das für Sie bedeutet. Eine automatische Löschung inaktiver Gästekarten gibt es heute nicht. Wenn Sie eine Löschfrist wollen — etwa 24 Monate ohne Besuch —, weisen Sie sie uns in Textform an; wir führen sie dann aus und nehmen sie nach § 9 Absatz 1 in die nächste Fassung dieser Anlage auf. Für die Einhaltung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO) sind Sie verantwortlich. Bitte gleichen Sie diese Tabelle mit der Datenschutzerklärung ab, die Sie Ihren Gästen zeigen — siehe die Warnung in § 4 Absatz 2.
Fassung 1.0 · Stand: 26.07.2026
Diese Anlage beschreibt den heutigen Stand. Sie ist bewusst zurückhaltend formuliert und enthält nur, was am Programmcode und an den Einrichtungsskripten belegt ist. Ziffer 9 nennt ausdrücklich, was nicht eingerichtet ist — damit Sie wissen, worauf Sie sich nicht verlassen dürfen.
Die Server stehen in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main, betrieben vom Hoster nach Anlage 3 Nummer 1. Der Auftragsverarbeiter hat selbst keinen physischen Zutritt. Die Zutrittsmaßnahmen des Rechenzentrums ergeben sich aus den Angaben des Hosters und aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung; [Nachweis des Hosters beifügen].
Verwaltungszugang zum Server
fail2ban sperrt Absender nach wiederholten Fehlversuchen.Zugänge des Cafés
HttpOnly und SameSite=Lax, im Betrieb zusätzlich Secure. Wird ein Personal-Konto deaktiviert, gelöscht oder seine PIN geändert, ist die offene Sitzung sofort ungültig, nicht erst beim nächsten Anmelden. Klarstellung: Eine Sitzung endet nicht nach Zeit. Sie gilt, bis sie abgemeldet oder das Konto deaktiviert wird; der Aufräumlauf entfernt sie erst nach 400 Tagen.transfer_data, on_behalf_of und destination sind gesperrt, auch verschachtelt; (c) die Pfade für Überweisungen und Auszahlungen sind gesperrt. Die Prüfung greift vor dem Netzaufruf. Folge: Das Geld Ihrer Gäste fließt nur direkt auf Ihr Konto.Strict-Transport-Security, X-Content-Type-Options: nosniff und einer Referrer-Regel.Getrennte Datenbankdateien, getrennte Systemdienste, getrennte Ordner, getrennte Internetadressen und getrennte Schlüsseldateien je Café.
Klarstellung, zwei Einschränkungen:
Diese Aufzählung gehört bewusst in den Vertrag. Sie sollen sich nicht auf etwas verlassen, das es nicht gibt.
Fassung 1.0 · Stand: 26.07.2026
| Nr. | Unternehmen | Leistung | Übermittelte oder zugängliche Daten | Ort |
|---|---|---|---|---|
| 1 | dataforest GmbH (Marke „Avoro"), [vollständige Anschrift, Registergericht und Registernummer ergänzen] | Betrieb des virtuellen Servers und des Rechenzentrums | Speicherort aller Daten nach Anlage 1. Ein Zugriff auf die Inhalte besteht technisch als Betreiber der Infrastruktur; die Datenbank ist im Ruhezustand nicht verschlüsselt (Anlage 2 Ziffer 9). | Frankfurt am Main, Deutschland |
| 2 | Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland | Benachrichtigungsdienst für Apple-Wallet-Karten (APNs) — stupst das Gerät an, damit es die Karte selbst abholt | Push-Kennung des Geräts · Kennung des Passtyps · die Kartennummer als Bündelungsmerkmal (damit mehrere schnelle Anstupser zu einem zusammenfallen). Der Nachrichtenkörper ist leer. Es werden keine Namen, keine Stempelstände und keine Aktionstexte übertragen. | Irland / EU |
| 3 | Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | Bereitstellung und Aktualisierung der Karte in Google Wallet | Kartennummer (zugleich Kontokennung, Objektkennung und Inhalt des QR-Codes) · der freiwillig angegebene Name · Stempelstand und Ziel · Belohnungstext und Merkmal „einlösbar" · ein kurzer Standtext · Titel, Text und Laufzeit der Aktionen des Cafés · der persönliche Aufruf-Link der Karte · gegebenenfalls der Kartenlink des Cafés. In der Kartenvorlage zusätzlich: Name, Logo, Farbe und die Koordinaten des Cafés. | Irland / EU |
| 4 | [E-Mail-Versanddienst — noch nicht ausgewählt] | Versand von E-Mails an Gäste (Bestellbestätigung, Ablehnung, Widerrufsbestätigung) | E-Mail-Adresse · Betreff · Inhalt der Nachricht | [noch offen] |
Zu Nummer 1. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Hoster ist [Stand 26.07.2026: noch nicht geschlossen — Formular ausgefüllt, gegengezeichnete Fassung ausstehend]. Er wird dieser Anlage als Nachweis beigefügt.
Sperrvermerk für diese Fassung: Solange diese Klammer nicht durch das Datum des geschlossenen Vertrags ersetzt ist, darf Dokument B keinem Café zur Zustimmung vorgelegt werden. Artikel 28 Absatz 4 DSGVO verlangt, dass der Unterauftragsverarbeiter gebunden ist, bevor er Daten verarbeitet.
Zu Nummer 2. Der Anstupser enthält keine Inhalte. Das Gerät ruft die neue Karte anschließend direkt bei uns ab. Für den Betrieb der Wallet-Anwendung auf dem Gerät des Gastes kann Apple daneben als eigener Verantwortlicher handeln; darüber informiert Apple in eigenen Hinweisen.
Zu Nummer 3. Die Übermittlung findet nur statt, wenn der Gast die Karte selbst in Google Wallet ablegt. Er entscheidet darüber. Für den Betrieb der Wallet-Anwendung auf dem Gerät des Gastes kann Google zusätzlich als eigener Verantwortlicher handeln. Zwei Punkte für Ihre Datenschutzerklärung: (a) Zu den übermittelten Daten gehört auch der persönliche Aufruf-Link der Karte. (b) Stilllegen ist bei Google kein Löschen. Google bietet für Karten kein Löschen an; wir setzen die Karte auf „abgelaufen" und überschreiben Name, Links und Texte. Das Objekt bleibt mit der Kartennummer bei Google gespeichert.
Zu Nummer 4. Dieser Dienst ist noch nicht ausgewählt und nicht im Einsatz. Es ist keine Zugangsdatei hinterlegt; es wird keine E-Mail versendet. Nachrichten, die anfallen würden, bleiben in der Warteschlange der Software liegen und verlassen den Server nicht. Wir tragen hier bewusst keinen Namen ein, den wir später nicht einhalten: Vor der Inbetriebnahme erhalten Sie die Mitteilung nach § 5 Absatz 3 mit Firma, Anschrift, Ort der Verarbeitung und — falls es ein Drittland betrifft — der Grundlage der Übermittlung. Erst danach wird der Versand eingeschaltet.
Drei Gründe, jeder für sich tragend:
1. Vertragspartner sind Sie, nicht wir. Bei der hier verwendeten Kontoart eröffnen Sie ein eigenes Stripe-Konto und schließen Sie einen eigenen Vertrag mit Stripe. Stripe ist damit ein von Ihnen unmittelbar beauftragter Dienst — nicht ein von uns beauftragter Unterauftragsverarbeiter. Ein Unterauftragsverarbeiter ist definitionsgemäß jemand, den der Auftragsverarbeiter hinzuzieht.
2. Stripe ist weisungsfrei. Stripe ist ein beaufsichtigtes Zahlungsinstitut und erfüllt bei der Zahlungsabwicklung eigene gesetzliche Pflichten: Geldwäscheprävention, Zahlungsdiensteaufsicht, starke Kundenauthentifizierung, Vorgaben der Kartennetzwerke. Über diese Verarbeitungen kann Stripe niemand Weisungen erteilen — weder Sie noch wir. Wer Zwecke und Mittel selbst bestimmt, ist Verantwortlicher (Artikel 4 Nummer 7 DSGVO).
3. Der Datenfluss geht an uns vorbei. Zahlungskartendaten werden auf einer von Stripe betriebenen Seite eingegeben und erreichen die Software nicht. Die Software übermittelt Stripe keine Gästedaten; übergeben werden nur Positionen, Beträge und die Bestellnummer.
Folge: Stripe gehört in die Datenschutzerklärung, die Sie Ihren Gästen zeigen — dort ist auch die Übermittlung an Stripe, Inc. in den USA und deren Grundlage zu nennen. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO besteht nicht, weil Zwecke und Mittel nicht gemeinsam festgelegt werden.
Ergänzender Hinweis zur Umsatzbeteiligung. Aus jeder Online-Zahlung erhält der Auftragsverarbeiter seine Umsatzbeteiligung nach dem Nutzungsvertrag. Gespeichert werden davon nur die Kennung des Vorgangs und der Betrag. Technisch empfängt der Auftragsverarbeiter als Plattformbetreiber die Zahlungsmeldungen Ihres Kontos und könnte darin die von Stripe erhobenen Zahlerdaten sehen; er wertet sie nicht aus und speichert sie nicht.
Hinweis zum Zeitpunkt der Beteiligung. Die Beteiligung wird ausschließlich einbehalten, solange Ihr Zugang den Zustand „bezahlt" hat. In den Zuständen „neu", „Probe", „pausiert" und „gesperrt" beträgt sie 0 %. Es gibt im Programm genau eine Stelle, an der das entschieden wird, und keinen zweiten Weg daran vorbei. Den geltenden Satz und den Grund, warum gerade nichts einbehalten wird, zeigt Ihnen der Boss-Bereich unter „Unsere Beteiligung".