Goodlifekarte · Fassung 1.0 · Stand: 26.07.2026
Dies ist die „Datenschutzinformation für Geschäftskunden", auf die § 16 Absatz 5 der Nutzungsbedingungen (Dokument A) und Anlage 1 Ziffer 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Dokument B) verweisen. Sie ist zugleich die Information nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO.
Diese Seite richtet sich an Cafés, Bäckereien und andere Betriebe, die Goodlifekarte einsetzen — und an die Menschen, die dort für den Betrieb handeln. Sie erklärt, was wir mit Ihren Daten machen. Nicht mit denen Ihrer Gäste.
Vier Texte, die leicht verwechselt werden.
- Die Datenschutzerklärung Ihres Cafés für Ihre Gäste. Dort sind Sie verantwortlich, wir arbeiten nur in Ihrem Auftrag. Die Software erzeugt Ihnen diesen Text aus Ihren Angaben. Sie finden ihn unter
/datenschutzIhrer eigenen Café-Adresse, zum Beispielihrcafe.goodlifekarte.de/datenschutz.- Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Dokument B, abrufbar unter
/avvIhrer Café-Adresse). Sie regelt, wie wir die Daten Ihrer Gäste in Ihrem Auftrag verarbeiten.- Diese Seite. Sie regelt die Daten, die wir über Sie als unseren Kunden speichern: Ihre Firmendaten, Ihren Zugang, Ihr Zahlungskonto, Ihre Zustimmung zum Vertrag. Hier sind wir der Verantwortliche.
- Die kurzen Datenschutzhinweise auf unserer Startseite goodlifekarte.de. Sie sind eine Kurzfassung. Maßgeblich und ausführlich ist diese Seite; Ziffer 3.0 sagt dasselbe, nur vollständig.
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung für die auf dieser Seite beschriebenen Verarbeitungen ist:
Ufuk Almali Berlepschstraße 142 14165 Berlin Deutschland
E-Mail: support@goodlifekarte.de Telefon: 0176 30733491
Einzelunternehmen, kein Registereintrag. Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Im Folgenden „wir" oder „uns".
Einen Datenschutzbeauftragten haben wir nicht bestellt. Wir haben das geprüft, nicht angenommen:
Wir prüfen das erneut, sobald eine zweite Person dauerhaft Zugang zu den Systemen bekommt oder die Zahl der angeschlossenen Betriebe deutlich wächst. Bis dahin gehen alle Anfragen zum Datenschutz an die oben genannte Adresse und werden von uns selbst bearbeitet.
Diese Seite spricht über personenbezogene Daten. Das sind Angaben, die sich auf eine natürliche Person beziehen.
Vieles, was wir über Ihren Betrieb speichern, ist kein personenbezogenes Datum: Öffnungszeiten, Speisekarte, Preise, Abo-Pläne, Aktionstexte, Stempelziel. Das sind Angaben über ein Unternehmen.
Aber: Führen Sie Ihr Café als Einzelunternehmen, fallen Firmenname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer mit Ihren eigenen zusammen. Dann sind auch diese Angaben personenbezogen. Deshalb behandeln wir sie hier durchgehend so — das ist der vorsichtigere Weg, und er kostet nichts.
Ist Ihr Café eine Gesellschaft — GbR, UG oder GmbH —, ist Vertragspartner die Gesellschaft, nicht Sie persönlich. Betroffene Personen sind dann die Menschen, die für die Gesellschaft handeln: die vertretungsberechtigte Person, die im Impressum genannt werden muss, und die Person, die den Boss-Bereich bedient und dem Vertrag zustimmt. Für deren Daten ist die Rechtsgrundlage eine andere; das steht in Ziffer 5. Kommen ihre Daten nicht von ihnen selbst, gilt zusätzlich Ziffer 3.14.
Angaben zu Ihren Gästen und zu Ihrem Personal stehen nicht in dieser Erklärung. Dafür sind Sie der Verantwortliche. Warum das auch für das Personal gilt — und welche eine Ausnahme es gibt —, steht in Ziffer 4.
Unsere Internetseite goodlifekarte.de ist eine reine Informationsseite. Sie setzt keine Cookies, bindet nichts von fremden Servern ein und verwendet keine Analysewerkzeuge. Unser Webserver führt in der ausgelieferten Einstellung kein Zugriffsprotokoll; aufgerufene Adressen und IP-Adressen werden nicht mitgeschrieben.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, ohne Kunde zu werden, gilt Ziffer 3.10 entsprechend. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO (Anbahnung eines Vertrags), sonst Buchstabe f — unser berechtigtes Interesse, auf Anfragen zu antworten. Kommt kein Vertrag zustande, löschen wir den Schriftwechsel spätestens nach sechs Monaten, sofern Sie nicht ausdrücklich möchten, dass wir uns später noch einmal melden.
Die tragen Sie selbst im Boss-Bereich Ihres Cafés ein. Gespeichert wird genau das:
Jedes Feld wird auf 200 Zeichen gekürzt, Steuerzeichen werden entfernt. Umlaute, Leerzeichen und Bindestriche bleiben. Mitgespeichert wird der Zeitpunkt der letzten Änderung — nicht, wer sie vorgenommen hat.
Wohin diese Angaben gehen: Aus ihnen baut die Software Ihre öffentlichen Rechtsseiten — Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung für Ihre Gäste. Firmenname und Anschrift gibt die Software zusätzlich in der öffentlichen Grundauskunft Ihrer Café-Seite aus, damit ein Gast vor dem Bezahlen sieht, mit wem er den Vertrag schließt. Diese Angaben sind also öffentlich sichtbar. Das ist gewollt — die Pflicht zum Impressum trifft Sie, wir liefern nur die Technik dafür. Auch die hier eingetragene E-Mail-Adresse ist eine öffentliche Impressumsadresse, nicht Ihre Adresse für Vertragspost (Ziffer 3.2).
Ohne vollständige Pflichtangaben lässt sich die Online-Bestellung nicht einschalten. Fehlen sie nachträglich, schaltet die Software die Bestellung von selbst wieder aus.
Woher die Angaben zu Ihrem Laden noch kommen. Bei der Einrichtung Ihres Cafés legen wir eine Einrichtungsdatei auf dem Server an. Darin stehen unter anderem der Anzeigename, die Anschrift des Ladens, dessen geografische Koordinaten und ein Kartenlink — nach Ihren Angaben aus dem Einrichtungsgespräch, nicht aus dem Formular. Genau diese Werte bauen die Wallet-Karte; sie gehen deshalb als Teil der Kartenvorlage an Google (Ziffer 7). Wollen Sie sie ändern? Eine Nachricht an uns genügt — im Boss-Bereich gibt es dafür heute kein Feld.
Getrennt von den öffentlichen Impressumsangaben benennen Sie uns nach § 13 Absatz 5 der Nutzungsbedingungen eine E-Mail-Adresse für Vertrags-, Rechnungs- und Störungspost und eine Telefonnummer. An diese Adresse gehen alle Erklärungen aus dem Vertrag.
Die Software hat dafür heute kein Eingabefeld. Wir nehmen die Angabe deshalb formlos entgegen und führen sie außerhalb der Café-Datenbank — in unserem Postfach und in einer einfachen Kundenübersicht. Sie ist nicht öffentlich und erscheint in keinem Impressum.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Aufbewahrung: bis zum Ende des Vertragsverhältnisses, danach im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Sobald ein Feld dafür in der Software entsteht, ändern wir diese Ziffer und teilen es Ihnen nach Ziffer 13 mit.
Wenn Sie im Boss-Bereich unserem Vertragswerk zustimmen, halten wir fest:
Mehr nicht. Kein Gerätetyp, kein Browser, kein Standort. Eine Kopie oder Prüfsumme der angezeigten Dokumente speichern wir heute nicht — festgehalten wird die Nummer der Fassung, nicht ihr Wortlaut.
Drei Dinge sollen Sie dazu wissen. Erstens: Jede Zustimmung ist eine eigene Zeile. Es wird nichts überschrieben und nichts gelöscht — auch nicht, wenn Sie später erneut zustimmen. Zweitens: Für diese Aufzeichnungen sind wir selbst verantwortlich, nicht Sie. Sie sind deshalb ausdrücklich nicht Teil des Datenauszugs, den wir Ihnen bei Vertragsende bereitstellen. Drittens: Den Sie betreffenden Eintrag bekommen Sie auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen in Textform (§ 2 Absatz 8 der Nutzungsbedingungen).
Das Passwort. Ihr Passwort für den Boss-Bereich steht im Klartext in der Einrichtungsdatei Ihres Cafés auf dem Server. Es ist nicht verschlüsselt und liegt nicht als Prüfwert vor. Die Datei gehört dem Dienstbenutzer, ihr Ordner trägt die Rechte 750.
Daraus folgt, offen gesagt:
Wir melden uns nur an, wenn Sie uns dazu in Textform auffordern oder wenn es zur Beseitigung einer Störung oder zur Abwehr einer Gefahr für Ihre Daten unumgänglich ist. Jede solche Anmeldung zeigen wir Ihnen vorher oder unverzüglich danach in Textform an, mit Grund und Zeitpunkt — so steht es in § 13 Absatz 3 Buchstabe a der Nutzungsbedingungen und in § 2 Absatz 7 Buchstabe b der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese Anzeigen bewahren wir auf, damit beide Seiten nachvollziehen können, was wann geschehen ist; Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, Aufbewahrung bis zum Ablauf der Verjährungsfristen. Ein technisches Zugriffsprotokoll ersetzt das nicht — wir halten den Zustand für einen, der sich ändern muss, und sagen es Ihnen lieber, als es zu verschweigen.
Dieselbe Einrichtungsdatei enthält auch eine gemeinsame Personal-PIN im Klartext. Sie greift, solange kein einziges Personal-Konto aktiv ist — auch dann wieder, wenn Sie alle Konten sperren.
Die Sitzung. Melden Sie sich an, entsteht eine Zeile mit einer zufälligen Sitzungskennung, der Rolle „Leitung" und dem Zeitpunkt. Ihr Name steht dort nicht. Das Sitzungsmerkmal liegt in einem Cookie mit den Eigenschaften HttpOnly und SameSite=Lax, im Betrieb zusätzlich Secure; es läuft nach 365 Tagen ab. Eine Sitzung endet nicht nach Zeit — sie gilt, bis Sie sich abmelden. Beim Abmelden wird die Zeile sofort gelöscht. Der Aufräumlauf entfernt vergessene Sitzungen nach 400 Tagen.
Dieses Cookie ist unbedingt erforderlich, damit die angemeldete Sitzung bestehen bleibt. Dafür braucht es keine Einwilligung — § 25 Absatz 2 Nummer 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Es ist das einzige Cookie, das der Boss-Bereich setzt. Der Boss-Bereich lädt nichts von fremden Servern nach. Es gibt kein Tracking, keine Analyse, keine Werbe-Cookies.
Fehlversuche. Geben Sie das Passwort falsch ein, merkt sich der Server Ihre IP-Adresse nur im Arbeitsspeicher, um das Durchprobieren zu bremsen: fünf Fehlversuche je Absender in 15 Minuten. Das Zeitfenster beginnt mit dem ersten Fehlversuch und wird durch weitere nicht verlängert. Aus dem Arbeitsspeicher entfernt wird der Eintrag beim nächsten stündlichen Aufräumlauf, spätestens beim Neustart des Dienstes. Bei einer erfolgreichen Anmeldung wird nichts vermerkt — keine IP-Adresse, kein Zeitpunkt.
Wenn Sie die Online-Bestellung nutzen wollen, eröffnen Sie ein eigenes Konto bei Stripe. Sie schließen dort einen eigenen Vertrag. Wir sind daran nicht beteiligt.
Was wir an Stripe senden, wenn das Konto angelegt wird: Land („DE"), den Handelsnamen Ihres Cafés, die Internetadresse Ihrer Café-Seite, eine allgemeine Beschreibung („Kaffee, Speisen und Getränke zum Abholen") sowie eine interne Kennung Ihres Cafés. Dazu die Einstellungen, dass Sie die Gebühren tragen, dass Stripe Zahlungsausfälle trägt und dass Sie ein eigenes Stripe-Login bekommen. Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Ausweisdaten oder Ihre Bankverbindung senden wir nicht — die erfragt Stripe im eigenen Formular direkt bei Ihnen.
Was wir von Stripe zurückbekommen und speichern:
acct_…)Dazu ein Protokoll der Zahlungsmeldungen: die Kennung und die Art jeder von Stripe zugestellten Meldung, das betroffene Konto und der Verarbeitungsstand. Und eine eigene, kurze Ereignisspur mit Vorgängen wie „Konto angelegt", „Onboarding-Link erzeugt", „abgeschaltet" — je Eintrag höchstens 500 Zeichen, ohne Schlüssel und ohne Kartendaten. Enthalten sein können darin Bestellnummer, Betrag, Ihre Kontokennung und die Vorgangskennung einer Zahlung bei Stripe.
Eine Klarstellung, die wir Ihnen schulden: Als Betreiber der Plattform empfangen wir die Zahlungsmeldungen Ihres Kontos. Deren Inhalt kann Angaben enthalten, die Stripe beim zahlenden Gast erhoben hat. Gespeichert wird davon nur die Kennung, die Art der Meldung und Ihr Konto. Wir werten den Rest nicht aus und legen ihn nicht ab.
Zahlungsdaten Ihrer Gäste erreichen unsere Software nie. Sie werden ausschließlich auf einer Seite von Stripe eingegeben.
Hiervon ist Ziffer 3.5 streng zu trennen: Dort geht es um Ihr Konto für die Zahlungen Ihrer Gäste. Hier geht es um unsere Rechnung an Sie.
Heutiger Stand: Für das Monatsentgelt ist im Boss-Bereich ein Knopf vorgesehen, der auf eine Bezahlseite führt. Deren Adresse hinterlegen wir zentral. Derzeit ist keine Bezahlseite hinterlegt; der Knopf erscheint nicht. Es läuft kein Lastschriftmandat, und in unserer Software liegen zu Ihrem Abo keine Zahlungsdaten. Dass Sie zahlen, tragen wir von Hand in der Zentrale ein (Ziffer 3.7).
Was geschieht, sobald das Abo eingerichtet ist. Vorgesehen ist eine wiederkehrende Bezahlseite bei Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin). Dort geben Sie Ihre Rechnungsangaben ein und erteilen das SEPA-Lastschriftmandat; der Einzug erfolgt über den Zahlungsdienstleister unter dessen Gläubiger-Identifikationsnummer in unserem Auftrag (§ 10 Absatz 3 der Nutzungsbedingungen). Dann entstehen dort über Sie: Rechnungsname und -anschrift · Rechnungs-E-Mail · Mandatsreferenz und die letzten Stellen Ihrer Kontoverbindung (die vollständige IBAN sehen wir nicht) · die einzelnen Zahlungen und Rechnungen · Rückläufer samt Grund. Diese Angaben rufen wir in der Verwaltungsoberfläche des Dienstleisters ab und verwenden sie für Rechnungsstellung, Einzug, Buchhaltung und Mahnwesen. In unsere eigene Software fließt davon nichts zurück.
Rolle in dieser Beziehung: Für die Abrechnung unseres eigenen Entgelts ist der Zahlungsdienstleister unser Auftragsverarbeiter — anders als in Ziffer 3.5, wo Stripe Ihr eigener Vertragspartner ist. Für die Zahlungsabwicklung selbst handelt er als beaufsichtigtes Zahlungsinstitut daneben als eigener Verantwortlicher; insoweit ist seine eigene Datenschutzerklärung maßgeblich.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO für den Einzug, Buchstabe c für die Aufbewahrung der Belege. Bevor wir die Bezahlseite scharfschalten, aktualisieren wir Ziffer 3.6, Ziffer 5, Ziffer 6 und Ziffer 7 und teilen Ihnen die Änderung nach Ziffer 13 mit.
In den Einstellungen Ihres Cafés steht, in welchem Zustand Ihr Zugang ist: „noch nicht übergeben", „Testmonat", „zahlt", „pausiert" oder „gesperrt". Dazu der Startzeitpunkt des Testmonats, dessen Länge und die Länge der Schonfrist sowie der hinterlegte Link auf die Bezahlseite. Diese Werte setzen wir über die Zentrale, nicht Sie.
Zusammengefasst, weil es die häufigste Frage ist:
Der Dienst schreibt Meldungen in das Systemprotokoll des Servers: Kartenanmeldungen, Stempel, Kartenausgaben, Wallet-Meldungen, Löschungen, Fehler. Diese Meldungen betreffen überwiegend Gästekarten und Geräte. Zu Ihnen können darin Fehlermeldungen rund um Ihr Zahlungskonto und Ihre Kontokennung auftauchen. Ihre Anmeldung im Boss-Bereich wird dort nicht protokolliert, und Ihr Passwort wird nirgends ausgegeben.
Für das Systemprotokoll ist heute keine Zeitgrenze gesetzt. Es wird nach Größe begrenzt, nicht nach Alter.
Schreiben Sie uns, verarbeiten wir Ihre Nachricht samt Absenderangaben, um sie zu beantworten. Unser Postfach support@goodlifekarte.de liegt bei IONOS in Deutschland. Eingehende Nachrichten werden zusätzlich an ein privates Postfach weitergeleitet, damit Vertragspost nicht liegen bleibt — Anbieter: [vor Veröffentlichung eintragen; wird die Weiterleitung abgeschaltet, entfällt dieser Halbsatz und Ziffer 8 Nummer 3].
Rufen Sie an, entstehen die üblichen Verbindungsdaten bei den beteiligten Telefonanbietern. Gesprächsmitschnitte gibt es nicht.
Aus der Software heraus geht heute keine einzige E-Mail hinaus. Ein Versanddienst ist nicht eingerichtet. Alles, was wir Ihnen in Textform schicken, schicken wir von Hand.
Wir betreiben eine eigene Übersichtsseite über alle angeschlossenen Cafés. Sie ist nur uns zugänglich, hat ein eigenes Passwort und ist über die Adresse Ihres Cafés nicht erreichbar.
Sie zeigt je Café: Anzeigename und Internetadresse · den Vertragszustand mit Fortschritt des Testmonats · die Anzahl der Gäste · die Anzahl der Stempel · die Anzahl bezahlter Bestellungen · den Gesamtumsatz aus bezahlten Online-Bestellungen · den Stripe-Zustand samt Kontokennung · ob Firmendaten hinterlegt sind (nur ja oder nein, nicht deren Inhalt) · ob Öffnungszeiten hinterlegt sind · ob die Bestellung eingeschaltet ist. Dazu über alle Cafés hinweg: deren Zahl, wie viele im Testmonat und wie viele zahlend sind.
Sie zeigt nicht: die Gästeliste, Namen von Gästen, einzelne Bestellungen, Ihre Personal-Konten oder die Zustimmungsnachweise.
Die Zentrale führt keine eigene Datenbank. Sie liest die Datenbanken der Cafés und schreibt dorthin ausschließlich drei Werte zurück: den Vertragszustand, den Startzeitpunkt des Testmonats und den Link auf die Bezahlseite. Ihre Anmeldesitzung liegt 12 Stunden im Arbeitsspeicher; Fehlversuche werden dort nach IP-Adresse für 15 Minuten gebremst. Ein Neustart löscht beides.
Jede Nacht um 03:30 Uhr wird von jeder Café-Datenbank eine in sich stimmige Kopie gezogen, auf Lesbarkeit geprüft und gepackt. Eine beschädigte Kopie wird verworfen und der Lauf schlägt fehl, damit es auffällt.
Solange der Vertrag läuft, dürfen wir Ihren Firmennamen und Ihr Logo als Referenz auf unserer Internetseite und in Verkaufsunterlagen nennen (§ 26 der Nutzungsbedingungen). Weitere Angaben — Umsätze, Gästezahlen, Bilder aus Ihrem Laden — nennen wir nicht ohne Ihre gesonderte Freigabe.
Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO — unser berechtigtes Interesse, belegen zu können, dass unser Produkt im Einsatz ist. Führen Sie Ihr Café als Einzelunternehmen, ist Ihr Firmenname zugleich Ihr Name; deshalb steht das hier.
Sie können jederzeit widersprechen, ohne Angabe von Gründen. Eine Nachricht in Textform an support@goodlifekarte.de genügt; wir entfernen die Nennung binnen 14 Tagen. Der Widerspruch hat keine Auswirkung auf Ihren Vertrag.
Manche Angaben betreffen einen anderen Menschen als denjenigen, der sie einträgt. Drei Fälle:
Herkunft: Fall 1 und 2 aus Eingaben im Boss-Bereich, Fall 3 von Stripe. Aus öffentlich zugänglichen Quellen erheben wir nichts.
Wie diese Menschen informiert werden. Wir haben keinen eigenen Weg zu ihnen. Wir stellen die Information deshalb hier dauerhaft öffentlich bereit und bitten Sie, betroffene Personen bei der Eingabe darauf hinzuweisen — spätestens innerhalb eines Monats (Artikel 14 Absatz 3 DSGVO). Ein Satz genügt: „Dein Name geht an Goodlifekarte; wie die damit umgehen, steht auf goodlifekarte.de/datenschutz-geschaeftskunden." Auf Anfrage informieren wir die betroffene Person auch unmittelbar — sie hat uns gegenüber dieselben Rechte wie Sie (Ziffer 11).
Das wird häufig übersehen, deshalb ein eigener Abschnitt.
Was die Software über Ihr Personal speichert: Anzeigename oder Kürzel · die sechsstellige PIN im Klartext · aktiv oder gesperrt · Zeitpunkt der Anlage · Zeitpunkt der letzten Anmeldung. Dazu wird an jedem einzelnen Stempel vermerkt, welches Personal-Konto ihn gegeben hat, und der Boss-Bereich zeigt Ihnen je Person die Zahl der gegebenen Stempel.
Verantwortlicher dafür sind Sie. Die Begründung ist einfach: Sie legen die Konten an, Sie entscheiden, wer einen Zugang bekommt, Sie sperren, benennen um und löschen sie, Sie bestimmen den Zweck — Zugang zum Tresen-Fenster und Nachvollziehbarkeit, wer was gestempelt hat. Wir stellen nur das Werkzeug bereit und führen aus. Damit sind wir auch hier Auftragsverarbeiter, genau wie bei Ihren Gästen. Deshalb sind „Beschäftigte des Cafés mit einem Personal-Zugang" in Anlage 1 Ziffer 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ausdrücklich als betroffene Personengruppe aufgeführt — und deshalb stehen sie nicht in dieser Erklärung.
Was das für Sie bedeutet:
Eine Ausnahme gibt es, und zwar in der anderen Richtung. Bedient ein Beschäftigter von Ihnen den Boss-Bereich und erklärt dort die Zustimmung zum Vertrag, sind sein Name und seine IP-Adresse Teil unseres Nachweises (Ziffern 3.3 und 3.14). Für diese eine Zeile sind wir der Verantwortliche, nicht Sie. Alles andere über Ihr Personal bleibt in Ihrer Verantwortung — auch dann, wenn Sie selbst ein Personal-Konto benutzen.
| Wozu | Welche Daten | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ihren Zugang einrichten, betreiben und betreuen; den Vertrag mit Ihnen erfüllen | Firmendaten, Adresse für Vertragspost, Boss-Zugang, Sitzung, Vertragszustand | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO — Erfüllung des Vertrags mit Ihnen. Ist Ihr Café eine Gesellschaft, ist Vertragspartner die Gesellschaft; für die Daten Ihrer handelnden Personen ist die Grundlage dann Buchstabe f — unser berechtigtes Interesse an der Durchführung des Vertrags mit Ihrem Unternehmen |
| Ihre öffentlichen Rechtsseiten erzeugen (Impressum, AGB, Widerruf, Datenschutz für Ihre Gäste) | Firmendaten einschließlich vertretungsberechtigter Person | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Die gesetzliche Pflicht zum Impressum trifft Sie, nicht uns; wir liefern die Technik |
| Die Online-Bestellung freischalten und betreiben | Stripe-Kontodaten, Angaben zum Laden aus der Einrichtungsdatei | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO |
| Unser Monatsentgelt abrechnen und einziehen (sobald eingerichtet, Ziffer 3.6) | Rechnungsangaben, Mandatsreferenz, Zahlungshistorie beim Zahlungsdienstleister | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO; für die Belege Buchstabe c |
| Belegen, dass, wann und in welcher Fassung Sie zugestimmt haben | Stufe, Fassung, Name, IP-Adresse, Zeitpunkt | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO — unser berechtigtes Interesse an einem belastbaren Nachweis über den Vertragsschluss, für beide Seiten. Ergänzend Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 28 Absatz 9 DSGVO, weil wir den Abschluss der Auftragsverarbeitung nachweisen können müssen |
| Anmeldungen von uns im Boss-Bereich anzeigen und die Anzeigen aufbewahren | Grund, Zeitpunkt, Anlass | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO — Nachvollziehbarkeit für beide Seiten (§ 2 Absatz 7 der Vereinbarung) |
| Den Zustand aller angeschlossenen Cafés überblicken, den Vertragszustand setzen, Störungen erkennen, unsere eigene Abrechnung führen | Anzeigename, Adresse, Vertragszustand, Zahl der Gäste und Stempel, Zahl und Summe bezahlter Online-Bestellungen, Stripe-Zustand und Kontokennung | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO für die Vertragsdurchführung; Buchstabe f für den technischen Überblick |
| Sie als Referenz nennen | Firmenname, Logo | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO — Nachweis, dass das Produkt im Einsatz ist; Widerspruchsrecht nach § 26 der Nutzungsbedingungen und Ziffer 11 |
| Missbrauch abwehren, Durchprobieren von Passwörtern bremsen, den Betrieb absichern | IP-Adresse in der Bremse, Protokolle | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Sicherheit des Dienstes; zugleich Umsetzung von Artikel 32 DSGVO |
| Sicherungskopien führen, damit Daten nicht verloren gehen | die gesamte Datenbank | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO und Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO |
| Ihre Anfragen beantworten, auch vor Vertragsschluss | Schriftwechsel | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, sonst Buchstabe f |
| Rechnungen, Buchhaltung, steuerliche Pflichten | Firmendaten, Vertrags- und Zahlungsvorgänge | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften |
| Rechtsansprüche geltend machen oder abwehren | die dafür nötigen Daten | Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO |
Woher wir Daten bekommen, die nicht von Ihnen selbst stammen: von Stripe die Kontokennung, den Freigabestand, die Bezeichnungen offener Nachweise und die E-Mail-Adresse des Kontoinhabers (Ziffer 3.5); aus dem Einrichtungsgespräch die Angaben zum Laden (Ziffer 3.1). Alles Übrige haben Sie uns selbst gegeben oder es entsteht bei der Nutzung. Ziffer 3.14 nennt die Fälle, in denen eine andere Person betroffen ist als diejenige, die die Angabe macht.
| Daten | Wie lange |
|---|---|
| Firmendaten | bis Sie sie ändern; im Übrigen bis zur Löschung Ihrer Datenbank nach Vertragsende |
| Adresse für Vertragspost, Kundenübersicht | bis zum Ende des Vertragsverhältnisses, danach im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen |
| Nachweis Ihrer Zustimmung | keine automatische Löschung. Wir bewahren ihn zum Nachweis auf, auch über das Vertragsende hinaus, längstens bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen |
| Anzeigen über Anmeldungen von uns im Boss-Bereich | bis zum Ablauf der Verjährungsfristen |
| Boss-Sitzung | bis zum Abmelden; das Cookie läuft nach 365 Tagen ab, eine vergessene Sitzung wird nach 400 Tagen aufgeräumt |
| Sperreintrag nach Fehlversuchen (mit IP-Adresse, nur im Arbeitsspeicher) | 15 Minuten ab dem ersten Fehlversuch; entfernt beim nächsten stündlichen Aufräumlauf, spätestens beim Neustart des Dienstes |
| Zustand Ihres Stripe-Kontos | solange die Verbindung besteht; im Übrigen bis zur Löschung Ihrer Datenbank |
| Verarbeitete Meldungen der Zahlungsschnittstelle | 30 Tage, sofern die Verarbeitung erfolgreich abgeschlossen wurde. Meldungen, deren Verarbeitung fehlgeschlagen ist, bleiben zur Fehlersuche ohne Frist stehen und werden von Hand gelöscht |
| Eigenes Zahlungsprotokoll | 90 Tage |
| Vertragszustand, Einstellungen | bis zur Löschung Ihrer Datenbank |
| Kennzahlen in der Zentrale | keine eigene Speicherung — sie werden bei jedem Aufruf frisch aus Ihrer Datenbank berechnet und verschwinden mit deren Löschung |
| Sicherungskopien | 30 Tage; die Löschung erfolgt beim jeweils nächsten erfolgreichen Sicherungslauf. Die Beiseitelege-Kopie vor einer Wiederherstellung löschen wir von Hand (Ziffer 3.12) |
| Systemprotokoll des Servers | keine Zeitgrenze gesetzt — es wird nach Größe begrenzt |
| Schriftwechsel | solange die Bearbeitung es erfordert, danach im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; kommt kein Vertrag zustande, spätestens nach sechs Monaten |
| Rechnungs- und Zahlungsdaten beim Zahlungsdienstleister | nach dessen Fristen; die Belege bei uns für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen |
| Rechnungen und Buchungsbelege | für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des Handels- und Steuerrechts |
Nach Vertragsende. Sie können Ihre Daten 30 Tage lang als Auszug anfordern; wir erstellen ihn von Hand und liefern ihn binnen 14 Tagen. Danach löschen wir Ihre Datenbank und Ihre Einrichtungsdateien vollständig — frühestens 14 Tage, nachdem wir einen fristgerecht angeforderten Auszug bereitgestellt haben. Auch diese Löschung führen wir von Hand aus; einen automatischen Löschlauf gibt es nicht. Sicherungskopien laufen mit dem regulären Zyklus aus, spätestens 30 Tage nach der Löschung. Auf Wunsch bestätigen wir die Löschung in Textform. Der Nachweis Ihrer Zustimmung bleibt davon ausgenommen; das steht so in § 8 Absatz 7 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Bestehen für uns gesetzliche Aufbewahrungspflichten, bleiben die davon erfassten Daten gespeichert. Ihre Verarbeitung wird dann auf den Zweck der Aufbewahrung eingeschränkt.
| Wer | Wofür | Rolle | Was er bekommt |
|---|---|---|---|
| dataforest GmbH (Marke „Avoro"), Rechenzentrum Frankfurt am Main | Betrieb des Servers, auf dem alles liegt | Auftragsverarbeiter für uns, auf Grundlage einer Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO | Speicherort sämtlicher Daten. Ein inhaltlicher Zugriff besteht technisch, weil er die Infrastruktur betreibt; die Datenbank ist im Ruhezustand nicht verschlüsselt |
| Stripe — Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland, mit verbundenen Unternehmen | (a) Ihr Zahlungskonto und die Abwicklung der Zahlungen Ihrer Gäste (Ziffer 3.5) | Eigenständig Verantwortlicher. Sie schließen den Vertrag mit Stripe selbst; Stripe ist insoweit nicht unser Unterauftragnehmer | von uns: Land, Handelsname, Internetadresse, Beschreibung, interne Kennung, Gebühren- und Ausfallträger. Alles Weitere geben Sie dort direkt ein. Maßgeblich ist die Datenschutzerklärung von Stripe |
| Zahlungsdienstleister für unser eigenes Abo — vorgesehen: derselbe Anbieter, in anderer Rolle (Ziffer 3.6) | Rechnung, SEPA-Lastschrift, Mahnwesen für unser Monatsentgelt | Auftragsverarbeiter für uns; für die Zahlungsabwicklung als beaufsichtigtes Zahlungsinstitut daneben eigener Verantwortlicher | Ihren Rechnungsnamen und Ihre Rechnungsanschrift, Ihre Rechnungs-E-Mail und Ihre Bankverbindung. Derzeit nicht im Einsatz — es ist keine Bezahlseite hinterlegt. Bevor sich das ändert, aktualisieren wir diese Seite und teilen es Ihnen nach Ziffer 13 mit |
| IONOS (Postfach und Domain) | unser E-Mail-Postfach und die Internetadressen | Auftragsverarbeiter | Ihren Schriftwechsel mit uns |
| Anbieter des privaten Postfachs, an das weitergeleitet wird [eintragen oder Weiterleitung abschalten] | Erreichbarkeit | siehe dort | eine Kopie eingehender Nachrichten |
| Apple — Apple Distribution International Ltd., Cork, Irland | Anstupser für Apple-Wallet-Karten Ihrer Gäste | für den Anstupser Auftragsverarbeiter, für den Betrieb der Wallet-Anwendung auf dem Gerät des Gastes daneben eigener Verantwortlicher | Push-Kennung des Geräts, Kennung des Passtyps und die Kartennummer als Bündelungsmerkmal; der Nachrichtenkörper ist leer. Name, Logo und Koordinaten Ihres Ladens stecken im Pass selbst und gehen an das Gerät des Gastes, nicht an Apple |
| Google — Google Ireland Limited, Dublin, Irland | Bereitstellung und Aktualisierung der Karte in Google Wallet | für die Karten Auftragsverarbeiter, für den Betrieb der Wallet-Anwendung auf dem Gerät des Gastes daneben eigener Verantwortlicher | Gästedaten sowie aus der Einrichtungsdatei Name, Logo, Farbe, Anschrift und Koordinaten Ihres Ladens als Teil der Kartenvorlage. Keine Angaben aus Ihrem Boss-Zugang, Ihrem Zahlungskonto oder Ihrem Zustimmungsnachweis. Führen Sie Ihr Café als Einzelunternehmen, sind Caféname und Anschrift zugleich Ihre eigenen Angaben (Ziffer 2). Einzelheiten in Anlage 3 der Vereinbarung |
| Ein E-Mail-Versanddienst | Bestell-, Ablehnungs- und Widerrufsbestätigungen an Ihre Gäste | Auftragsverarbeiter | noch nicht ausgewählt und nicht eingesetzt. Es ist keine Zugangsdatei hinterlegt, aus dem System geht keine E-Mail hinaus. Bevor sich das ändert, teilen wir es Ihnen mindestens vier Wochen vorher in Textform mit |
| Steuerberatung, Finanzbehörden, Gerichte, Rechtsbeistand | gesetzliche Pflichten, Rechtsverfolgung | je nach Stelle | nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Rechtsverfolgung erforderlich |
Zugriff auf unsere Systeme hat ausschließlich der Anbieter selbst. Käme eine weitere Person hinzu, wird sie vor Aufnahme der Tätigkeit auf Vertraulichkeit verpflichtet.
Stand dieser Fassung: Die Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO mit dem Hoster ist beantragt und noch nicht gegengezeichnet. Solange sie nicht vorliegt, wird kein Café freigeschaltet — so steht es auch im Sperrvermerk in Anlage 3 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Der Regelfall ist nein. Ihre Datenbank liegt auf einem Server in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Unser Postfach liegt in Deutschland.
Drei Ausnahmen wollen wir ausdrücklich benennen:
stripe.com/de/privacy; die dort verlinkten Vertragsunterlagen sind öffentlich abrufbar. Dasselbe gilt, sobald der Zahlungsdienstleister für unser eigenes Abo eingesetzt wird (Ziffer 3.6).Eine Kopie der Garantien. Die Standardvertragsklauseln und Zertifizierungen der genannten Unternehmen sind auf deren Internetseiten öffentlich abrufbar. Sie können sie auch bei uns anfordern — eine formlose Nachricht an support@goodlifekarte.de genügt, wir stellen sie Ihnen in Textform bereit.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten in einem Drittland findet darüber hinaus nicht statt.
Gesetzlich verpflichtet sind Sie uns gegenüber nicht. Vertraglich und praktisch gilt:
Alles Übrige entsteht von selbst beim Betrieb.
Eine automatisierte Entscheidung im Einzelfall, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, findet nicht statt (Artikel 22 DSGVO). Wir bilden kein Profil über Sie, bewerten Sie nicht und stufen Sie nicht ein.
Damit Sie das richtig einordnen können, nennen wir trotzdem die Stellen, an denen die Software automatisch etwas umlegt. Diese Schalter folgen festen Vertragsregeln und werten Ihre Person nicht aus:
Ob Ihr Zugang auf „zahlt", „pausiert" oder „gesperrt" steht, entscheidet immer ein Mensch — wir, in der Zentrale. Das ist keine automatische Entscheidung.
Zur Vollständigkeit: Eine Profilbildung findet in der Software statt, aber sie betrifft Ihre Gäste, nicht Sie — die Einteilung in „Stammgast", „schläft" und „neu". Dafür sind Sie der Verantwortliche; das steht in Anlage 1 Ziffern 2 und 3 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Sie haben uns gegenüber die folgenden Rechte. Sie sind kostenlos. Wir antworten innerhalb eines Monats; ist es umfangreich, dürfen wir um zwei Monate verlängern und sagen Ihnen das.
Dieselben Rechte haben uns gegenüber auch die Personen aus Ziffer 3.14, deren Daten nicht von ihnen selbst stammen.
Widerspruchsrecht — bitte gesondert beachten (Artikel 21 DSGVO).
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten einzulegen, die wir auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO stützen. Das betrifft vor allem den Nachweis Ihrer Zustimmung, die Missbrauchsbremsen, die Protokolle, die Sicherungskopien, die Übersicht in der Zentrale und die Referenznennung.
Nach einem Widerspruch verarbeiten wir diese Daten nicht mehr, es sei denn, wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Eine formlose Nachricht an support@goodlifekarte.de genügt.
Der Referenznennung können Sie ohne Angabe von Gründen widersprechen — wir entfernen sie dann binnen 14 Tagen (Ziffer 3.13).
Direktwerbung schicken wir Ihnen nicht. Sollte sich das je ändern, können Sie dem jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen; danach wird Ihre Adresse nicht mehr dafür verwendet.
Einwilligungen. Wir stützen keine der hier beschriebenen Verarbeitungen auf eine Einwilligung nach der DSGVO. Ihre Zustimmung zur elektronischen Rechnungsübermittlung (§ 10 Absatz 1 der Nutzungsbedingungen) ist eine vertragliche Erklärung, keine datenschutzrechtliche Einwilligung. Sollte im Einzelfall doch einmal eine Einwilligung erforderlich sein, können Sie sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Beschwerderecht (Artikel 77 DSGVO). Sie können sich jederzeit bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59–61 10555 Berlin Telefon: 030 13889-0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Sie können sich auch an die Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes oder Ihres Aufenthaltsorts wenden.
Die vollständige Beschreibung der Schutzmaßnahmen steht in Anlage 2 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, einschließlich der Aufzählung dessen, was nicht eingerichtet ist. Sie gilt für Ihre Daten genauso wie für die Ihrer Gäste. Das Wichtigste in Kürze:
Und was Sie ebenso wissen sollen, weil es Ihre Daten betrifft:
Wir schreiben das hierher, weil eine Datenschutzerklärung, die nur die guten Hälften nennt, ihren Zweck verfehlt.
Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die Verarbeitung ändert oder die Rechtslage es verlangt. Maßgeblich ist immer die hier veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Stand.
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